FREIR Kfz-Gutachter

Wie diese Fallstudien entstehen

Fallstudien sind schnell geschrieben und schwer zu überprüfen. Damit Sie einordnen können, was Sie da lesen, steht hier, woher die Zahlen kommen und was ich weglasse.

  1. Die Zahlen stammen unverändert aus dem Gutachten

    Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall werden aus der Akte übernommen, nicht nachträglich gerundet oder geglättet. Deshalb stehen dort Beträge wie 5.637,65 Euro und nicht "über 5.000 Euro".

  2. Das Erstangebot ist das, was schriftlich vorlag

    Als Erstangebot wird nur ein Betrag ausgewiesen, der von der gegnerischen Versicherung schriftlich genannt wurde, etwa im Prüfbericht oder im Regulierungsschreiben. Mündliche Aussagen am Telefon zählen nicht. Lag kein Erstangebot vor, wird kein Delta gezeigt.

  3. Jeder Fall ist freigegeben

    Veröffentlicht wird nur, wofür mir die schriftliche Einwilligung des Auftraggebers vorliegt. Wer nachträglich möchte, dass sein Fall verschwindet, sagt mir das formlos, und die Seite ist am selben Tag offline.

  4. Anonymisiert wird vor der Veröffentlichung

    Kennzeichen und Halterdaten werden auf allen Bildern unkenntlich gemacht. Es wird nur der Stadtteil oder der Ort genannt, nie eine Straße, und statt eines genauen Datums nur der Monat. Fahrzeugidentifikationsnummern erscheinen nirgends.

  5. Nichts wird nachgestellt

    Alle Lichtbilder sind echte Aufnahmen von der Begutachtung. Es gibt keine Stockfotos, keine KI-Bilder und keine nachgebauten Belege wie Kontoauszüge oder Überweisungsbestätigungen.

  6. Auch die unspektakulären Fälle kommen rein

    Die Sortierung folgt dem Datum, nicht der Schadenhöhe. Ein Fall über 900 Euro steht genauso da wie einer über 14.000 Euro. Eine Galerie, in der nur große Beträge auftauchen, beschreibt nicht die Praxis.

Was ein Delta nicht bedeutet

Wenn bei einem Fall steht, dass das Gutachten 1.537,65 Euro über dem Erstangebot lag, heißt das nicht, dass die Versicherung getrickst hat. Manchmal fehlten ihr schlicht Informationen, etwa zu Vorschäden oder zum Ausstattungsstand. Und es heißt vor allem nicht, dass in Ihrem Fall derselbe Betrag herauskommt. Jeder Schaden ist anders, und es gibt Fälle, in denen das Erstangebot der Versicherung richtig liegt. Dann sage ich Ihnen das auch.

Warum ich das überhaupt aufschreibe

Im Netz stehen viele Gutachterseiten mit gerundeten Erfolgszahlen und ohne Angabe, woher sie stammen. Das ist bequem und unüberprüfbar. Ein Gutachten lebt davon, dass die Herleitung nachvollziehbar ist, und für die Fälle auf dieser Seite gilt derselbe Anspruch.

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