FREIR Kfz-Gutachter

Fragen und Antworten 39 Fragen

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Das sind die Fragen, die mir am Telefon tatsächlich gestellt werden, mit den Antworten, die ich dort auch gebe. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an oder schreiben Sie sie ins Formular am Seitenende.

Kosten und Abrechnung

Was kostet mich ein Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung mein Honorar. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Preisrahmen nenne ich Ihnen am Telefon, bevor ich losfahre.

Warum zahlt die gegnerische Versicherung mein Gutachten?

Weil das Sachverständigenhonorar zum Schaden gehört. Nach § 249 Abs. 2 BGB muss der Schädiger Sie so stellen, wie Sie ohne den Unfall stünden, und dazu zählt die Feststellung des Schadens. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 30. November 2004 bestätigt (VI ZR 365/03). Ausgenommen sind Bagatellschäden.

Was gilt bei einer Teilschuld?

Dann werden alle Positionen nach der Haftungsquote geteilt, auch mein Honorar. Bei einer Quote von 50 zu 50 übernimmt die Gegenseite die Hälfte, den Rest tragen Sie oder Ihre Kaskoversicherung. Gerade bei strittiger Schuldfrage lohnt sich ein eigenes Gutachten, weil die Endstellung und der Anstoßbereich dokumentiert werden.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

Als grobe Marke gilt die Bagatellgrenze, die Gerichte je nach Region bei etwa 700 bis 750 Euro ziehen. Darunter erkennen Versicherungen ein volles Gutachten meist nicht als erforderlich an, dort ist ein Kurzgutachten der richtige Weg. Darüber ist ein Gutachten fast immer sinnvoll, weil Wertminderung und Nutzungsausfall sonst unter den Tisch fallen.

Bekomme ich den Preis vorher genannt?

Ja. Wenn Sie selbst zahlen, also bei Kasko, Selbstverschulden oder einem Wertgutachten, sage ich Ihnen den Preisrahmen am Telefon, bevor ein Termin steht. Sie entscheiden danach. Bei einem unverschuldeten Unfall rechne ich mit der gegnerischen Versicherung ab.

Steht auf der Rechnung Umsatzsteuer?

Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Für Sie als Privatperson ändert das nichts an der Erstattung durch die gegnerische Versicherung. Falls sich mein Status künftig ändert, weise ich die Steuer entsprechend aus.

Gutachterwahl und Rechtliches

Darf ich den Gutachter frei wählen?

Ja. Als Geschädigter bestimmen Sie, wer Ihren Schaden aufnimmt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen jemanden anbieten, vorschreiben darf sie es nicht. Sie muss auch dann zahlen, wenn Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Auftrag des Hauses, das Ihren Schaden bezahlen soll. Sie dürfen den Termin ablehnen und einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein Hinweis am Telefon reicht, eine Begründung schulden Sie niemandem.

Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem öffentlich bestellten Sachverständigen?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nimmt eine Industrie- und Handelskammer vor, sie spielt vor allem bei gerichtlich beauftragten Gutachten eine Rolle. Ich bin freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger und damit nicht öffentlich bestellt. Für die Abrechnung eines Haftpflicht- oder Kaskoschadens ist die Bestellung keine Voraussetzung.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall in aller Regel ja. Die gegnerische Versicherung trägt dann auch die Anwaltskosten. Das Gutachten beziffert Ihren Schaden, der Anwalt setzt die Forderung durch und kontrolliert das Abrechnungsschreiben. Wenn Sie keinen kennen, nenne ich Ihnen Kanzleien in Leipzig mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Für kleine Schäden ja, darüber hinaus meist nicht. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und die Abgrenzung zu Vorschäden stehen dort nicht drin, obwohl genau diese Positionen häufig den größeren Teil Ihres Anspruchs ausmachen.

Kann die Versicherung mein Gutachten einfach ablehnen?

Sie kann es kürzen oder in Zweifel ziehen, ablehnen kann sie es nicht. In der Praxis schickt die Versicherung ein Prüfgutachten, das einzelne Positionen anders bewertet. Darauf antworte ich schriftlich mit einer Stellungnahme, die Ihr Anwalt weiterverwenden kann.

Termin und Besichtigung

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Meist innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Anruf. Wenn ein Mietwagen läuft oder das Fahrzeug die Werkstatt blockiert, sagen Sie mir das, dann versuche ich es noch am selben Tag einzurichten.

Muss ich zu Ihnen ins Büro kommen?

Nein, ich komme zu Ihnen. Zuhause, an der Arbeitsstelle, in der Werkstatt oder auf dem Hof des Abschleppunternehmens, das spielt keine Rolle. Ich brauche lediglich Zugang zum Fahrzeug und ausreichend Licht.

Wie lange dauert die Besichtigung?

In der Regel 30 bis 45 Minuten. Bei größeren Schäden oder wenn Vorschäden abzugrenzen sind, kann es länger dauern. Dabei sein müssen Sie nur zu Beginn, für die Unterschrift auf dem Auftrag und die Fahrzeugpapiere.

Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein. Ich besichtige auch Fahrzeuge, die nicht mehr anspringen oder nicht mehr verkehrssicher sind. Bewegen Sie ein beschädigtes Fahrzeug lieber nicht, wenn Sie unsicher sind. Nach einem Unfall ist auch das Abschleppen Teil des erstattungsfähigen Schadens.

Darf ich das Auto vorher waschen?

Waschen ja, reparieren nein. Sauberer Lack zeigt Kratzer und Spannungsrisse sogar deutlicher. Instandsetzen dürfen Sie dagegen nichts, auch keine Kleinigkeit und nichts provisorisch, weil sich der ursprüngliche Zustand danach nicht mehr belegen lässt.

Was muss ich zum Termin bereithalten?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein, sowie das Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners. Hilfreich sind außerdem das polizeiliche Aktenzeichen, die Schadennummer der Versicherung und Rechnungen früherer Reparaturen. Fehlt etwas, klären wir das später nach.

Kann jemand anderes das Fahrzeug vorstellen?

Ja. Wenn Sie im Krankenhaus liegen oder arbeiten müssen, kann Ihre Werkstatt oder eine Person Ihres Vertrauens den Termin begleiten. Den Auftrag brauche ich allerdings von Ihnen als Halter oder Eigentümer, das geht auch digital.

Was im Gutachten steht

Was steht in einem Unfallgutachten?

Fahrzeugdaten und Zustand, eine Schadenbeschreibung mit Lichtbildern, die kalkulierten Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie die Nutzungsausfallgruppe. Dazu kommt bei Bedarf die Abgrenzung von Vorschäden. Ein vollständiges Gutachten umfasst je nach Fall 20 bis 40 Seiten.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Der Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach einer fachgerechten Reparatur weniger wert ist, weil es nun ein Unfallfahrzeug ist. Sie entsteht vor allem bei Schäden an tragenden Teilen und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet. Feste Altersgrenzen dafür hat der Bundesgerichtshof abgelehnt, entscheidend sind Zustand und Marktlage des einzelnen Fahrzeugs.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Über die Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Sie ordnet jedes Modell einer Fahrzeuggruppe zu, daraus ergibt sich ein Tagessatz. Ab fünf Jahren Fahrzeugalter wird eine Gruppe tiefer eingestuft, ab zehn Jahren zwei Gruppen. Multipliziert wird mit der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die ebenfalls im Gutachten steht.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungsaufwand, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ob repariert oder ersetzt wird, entscheiden Sie, die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 251 Abs. 2 BGB.

Was ist die 130-Prozent-Regel?

Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie trotz Totalschadens reparieren lassen und die vollen Kosten verlangen. Voraussetzung ist, dass fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens repariert wird und Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen (BGH, Urteil vom 13. November 2007, VI ZR 89/07).

Wie kommt der Restwert zustande?

Ich hole Angebote auf dem regionalen Markt ein, der Ihnen tatsächlich offensteht, und weise sie im Gutachten aus. Auf ein höheres Gebot aus einer überregionalen Restwertbörse, das die Versicherung nachträglich vorlegt, müssen Sie sich nicht verweisen lassen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, VI ZR 192/04). Verkaufen Sie das Fahrzeug erst, wenn das Gutachten vorliegt.

Darf ich mir den Betrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie erhalten die im Gutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten, die Umsatzsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Nutzungsausfall und Wertminderung bleiben Ihnen erhalten. Bei einem Fahrzeug, das älter als drei Jahre ist, kann die Versicherung unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere Fachwerkstatt verweisen.

Erkennt die Versicherung Verbringungskosten und Beilackierung an?

Bei einer durchgeführten Reparatur regelmäßig ja, bei fiktiver Abrechnung wird häufig gestrichen. Verbringungskosten entstehen, wenn die Werkstatt keine eigene Lackiererei hat, die Beilackierung angrenzender Teile ist bei Metallic- und Effektlacken technisch nötig. Ich begründe beide Positionen im Gutachten, damit Ihr Anwalt etwas in der Hand hat.

Nach dem Gutachten

Wie lange dauert die Regulierung?

Bei klarer Haftung meist zwei bis vier Wochen ab Eingang des Gutachtens, bei strittiger Schuldfrage länger. Ihren Anspruch können Sie nach § 115 VVG direkt gegen den Versicherer richten. Wenn nach vier Wochen nichts passiert, sollte Ihr Anwalt eine Frist setzen.

Was tun, wenn die Versicherung kürzt?

Schicken Sie mir das Abrechnungsschreiben, ich nehme dazu Stellung. Häufig geht es um Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Auf eine beliebige günstigere Werkstatt dürfen Sie nur unter engen Voraussetzungen verwiesen werden (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09). Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Kann ich das Gutachten vor Gericht verwenden?

Ja. Ein Privatgutachten ist im Zivilprozess urkundlich verwertbarer Parteivortrag und in vielen Fällen die Grundlage, auf der überhaupt verhandelt wird. Ordnet das Gericht ein eigenes Gutachten an, bestellt es einen eigenen Sachverständigen. Mein Gutachten bleibt dann Ihre Argumentationsgrundlage.

Wie bekomme ich das Gutachten?

Als PDF per E-Mail, meist am Tag der Fertigstellung, auf Wunsch zusätzlich gedruckt per Post. Auf Ihren Wunsch geht ein Exemplar direkt an Ihren Anwalt oder an die regulierende Versicherung. Das Original gehört Ihnen, weil Sie der Auftraggeber sind.

Wie lange bewahren Sie meine Unterlagen auf?

Gutachten und Lichtbilder archiviere ich so lange, wie es die steuerlichen und zivilrechtlichen Fristen verlangen. Wenn Jahre später ein Streit über einen Vorschaden entsteht, kann ich die Aufnahme von damals belegen. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

Sonderfälle

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Preisrahmen nenne ich Ihnen vorab, bevor ich anfange. Im Kaskofall bestimmen die Versicherungsbedingungen den Umfang der Leistung, Nutzungsausfall und Wertminderung sind dort meist nicht enthalten. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, bevor Sie reparieren lassen.

Was ist bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen zu beachten?

Bei Leasingfahrzeugen ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin, deshalb braucht es meist ihre Zustimmung zur Abrechnung und häufig eine Reparatur in einer Fachwerkstatt. Vorsteuerabzugsberechtigte Firmen rechnen netto ab. Sagen Sie mir am Telefon, wenn das Fahrzeug geleast oder gewerblich zugelassen ist.

Der Unfallgegner ist weggefahren, was jetzt?

Rufen Sie die Polizei, Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB und ohne Anzeige bekommen Sie später nichts. Wird der Verursacher nicht ermittelt, bleibt bei reinen Blechschäden in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Auch dann ist die Dokumentation des Schadens sinnvoll, weil Ihre Versicherung sie ohnehin verlangt.

Machen Sie auch Wertgutachten und Oldtimerbewertungen?

Ja, für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder die Versicherungseinstufung. Hier gibt es keinen Schädiger, deshalb rechne ich direkt mit Ihnen ab und nenne Ihnen den Preisrahmen vorab. Bei Oldtimern brauche ich Zeit für die Dokumentation, planen Sie den Termin also nicht auf den letzten Drücker.

Prüfen Sie auch ein Fahrzeug vor dem Kauf?

Ja, das ist ein Gebrauchtwagencheck. Ich sehe mir das Fahrzeug vor Ort an, messe die Lackschichtdicke, prüfe auf Unfallspuren und sage Ihnen, was Sie kaufen, bevor Sie unterschreiben. Der Termin sollte beim Verkäufer stattfinden und braucht dessen Einverständnis.

Wie weit fahren Sie?

Leipzig und Umland. Das umfasst das gesamte Stadtgebiet Leipzig sowie Orte wie Markkleeberg, Taucha, Schkeuditz, Borna, Grimma, Delitzsch, Wurzen und Halle an der Saale. Für weiter entfernte Termine fragen Sie einfach an, oft lässt sich das mit einer anderen Fahrt verbinden.

Arbeiten Sie auch für Werkstätten und Händler?

Ja, Werkstätten und Autohäuser beauftragen mich für Schadenaufnahmen und Bewertungen. An der Unabhängigkeit ändert das nichts: Ich habe keinen Rahmenvertrag mit einer Versicherung und bekomme für Vermittlungen keine Provision. Der Auftraggeber steht in jedem Gutachten auf der ersten Seite.

Wo Sie weiterlesen können

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie gibt wieder, wie ich als Sachverständiger arbeite und worauf es bei der Schadenaufnahme ankommt. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Schaden melden

Worum geht es?

Für Sie kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung mein Honorar.

Über dieses Formular nehme ich nur unverschuldete Unfälle an. Für alle anderen Leistungen melden Sie sich bitte direkt bei mir.

Wie erreiche ich Sie?

Am besten die Nummer, unter der Sie WhatsApp nutzen. Ich melde mich meist dort, weil sich Fotos vom Schaden so am schnellsten klären lassen. Sie bekommen keine Werbung.

Hierhin schicke ich Ihnen später das Gutachten.

Ich komme zu Ihnen. Das Auto muss nicht bewegt werden.

Was ist passiert?

Hilft mir, den Termin schneller einzuplanen. Sie können das Feld auch leer lassen, ich frage dann am Telefon.

Antwort in der Regel innerhalb von 30 Minuten, täglich zwischen 7 und 21 Uhr.

Keine Werbung, kein Newsletter, kein Datenverkauf.