Nutzungsausfall nach einem Unfall
Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf einen Mietwagen verzichtet, bekommt für jeden Ausfalltag einen Geldbetrag aus der Nutzungsausfalltabelle.
Kurz gesagt
Nutzungsausfall ist eine Entschädigung in Geld für die Tage, an denen Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, ohne einen Mietwagen zu nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in die Gruppen A bis L einordnet. Die Tagessätze reichen je nach Modell und Alter von rund 23 Euro bis 175 Euro. Fahrzeuge ab fünf Jahren rutschen eine Gruppe tiefer, ab zehn Jahren zwei Gruppen. Rechtliche Grundlage ist der Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 09.07.1986 (GSZ 1/86, BGHZ 98, 212).
Was ist Nutzungsausfall und wann steht er mir zu?
Nutzungsausfall ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen können und auf einen Mietwagen verzichten. Der Große Senat für Zivilsachen des BGH hat mit Beschluss vom 09.07.1986 (GSZ 1/86, BGHZ 98, 212) anerkannt, dass der Entzug der Nutzungsmöglichkeit bei Gegenständen von zentraler Bedeutung für die eigene Lebenshaltung einen Vermögensschaden darstellt. Für das Auto ist das seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung.
Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Sie brauchen den Nutzungswillen, wollen das Fahrzeug also in dieser Zeit wirklich fahren. Und Sie brauchen die hypothetische Nutzungsmöglichkeit, könnten also fahren, wenn der Wagen heil wäre. Wer für drei Wochen im Krankenhaus liegt oder gerade den Führerschein abgegeben hat, erfüllt die zweite Bedingung nicht. Für diese Tage entfällt der Anspruch, weil der Ausfall nicht spürbar wird.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag?
Die Höhe ergibt sich aus der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die seit 1966 fortgeschrieben wird und heute rund 38.000 Fahrzeugmodelle erfasst. Jedes Modell steckt in einer der Gruppen A bis L. Die Tagessätze bewegen sich je nach Modell und Alter zwischen etwa 23 Euro und 175 Euro. Der genaue Betrag steht in der jeweils aktuellen Ausgabe der Tabelle und wird jährlich angepasst.
| Gruppe | Typische Einordnung | Tagessatz zur Orientierung |
|---|---|---|
| A | Kleinstwagen und einfache Kleinwagen | ab etwa 23 Euro |
| B bis F | Klein- und Kompaktwagen, untere Mittelklasse | steigend im mittleren zweistelligen Bereich |
| G | Mittelklasse, etwa eine ältere E-Klasse | etwa 59 Euro |
| H | gehobene Mittelklasse | etwa 65 Euro |
| J bis L | Oberklasse, Sport- und Luxusfahrzeuge | bis etwa 175 Euro |
Die Werte in der mittleren Spalte sind Anhaltspunkte. Verbindlich ist immer der Eintrag zu Ihrem konkreten Modell in der aktuellen Tabellenausgabe. Genau diesen Eintrag weise ich im Gutachten aus, damit die Versicherung nicht selbst schätzt.
Wichtig ist die Altersstaffel. Die Herausgeber der Tabelle empfehlen, Fahrzeuge ab fünf Jahren eine Gruppe tiefer einzuordnen und Fahrzeuge ab zehn Jahren zwei Gruppen tiefer. Hintergrund ist, dass den Nutzungswerten die Mietsätze für Neufahrzeuge zugrunde liegen. Bei sehr alten Fahrzeugen setzen manche Gerichte statt des Tabellenwerts die Vorhaltekosten an, also die Kosten, die das Bereithalten eines Ersatzfahrzeugs verursacht.
Für wie viele Tage bekomme ich Nutzungsausfall?
Für die Zeit, in der Sie tatsächlich und notwendig ohne Fahrzeug waren. Beim Reparaturschaden ist das die im Gutachten kalkulierte erforderliche Reparaturdauer, ergänzt um die Tage bis zur Vorlage des Gutachtens und eine angemessene Überlegungsfrist. Beim Totalschaden tritt an die Stelle der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer.
So setzt sich der ersatzfähige Zeitraum in der Praxis zusammen:
- Die Tage vom Unfall bis zur Besichtigung und Vorlage des Gutachtens
- Eine Prüf- und Überlegungsfrist, damit Sie entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen
- Beim Reparaturfall die erforderliche Reparaturdauer laut Gutachten, meist einige Werktage
- Beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, die Sachverständige regelmäßig mit 10 bis 14 Kalendertagen ansetzen
- Verzögerungen, die die Versicherung zu vertreten hat, etwa wenn sie den Schaden über Wochen prüft
Ein häufiger Streitpunkt ist die verzögerte Reparatur. Können Sie die Werkstatt nicht vorfinanzieren, weil die Versicherung noch nicht gezahlt hat, verlängert sich der ersatzfähige Zeitraum. Voraussetzung ist, dass Sie die fehlende Vorfinanzierung dem Versicherer mitgeteilt haben. Diese Mitteilung sollten Sie schriftlich absetzen und aufbewahren, sonst greift später § 254 Abs. 2 BGB, die Schadensminderungspflicht, gegen Sie.
Mietwagen oder Nutzungsausfall, was lohnt sich mehr?
Sie haben die Wahl, aber nicht beides für denselben Tag. Ein Mietwagen bringt Mobilität, führt aber regelmäßig zu Streit über Tarife, Klassenabstufung und ersparte Eigenaufwendungen. Der Nutzungsausfall ist niedriger, dafür rechnerisch klar und ohne Beweisaufwand über einzelne Fahrten.
| Kriterium | Mietwagen | Nutzungsausfall |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs | Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit |
| Nachweis | Mietvertrag und Rechnung | Ausfalldauer aus dem Gutachten |
| Typischer Streitpunkt | Unfallersatztarif, Klassenabstufung | Fahrzeuggruppe und Anzahl der Tage |
| Passt gut, wenn | Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind | Sie den Ausfall anders überbrücken können |
Wer nur wenige Kilometer am Tag fährt, kürzt die Rechnung oft selbst: Bei einem Mietwagen zieht die Versicherung ersparte Eigenaufwendungen ab, wenn die Fahrleistung sehr gering bleibt. In solchen Fällen kommt der Nutzungsausfall unter dem Strich häufig besser weg.
Wann streicht die Versicherung den Nutzungsausfall?
Meistens mit dem Argument, es habe keinen spürbaren Ausfall gegeben. Genannt werden ein Zweitwagen im Haushalt, ein Dienstwagen, ein Krankenhausaufenthalt oder ein Fahrzeug, das trotz Schaden verkehrssicher weiterbewegt werden konnte. Jeder dieser Punkte lässt sich prüfen und in vielen Fällen entkräften.
Diese Einwände höre ich regelmäßig:
- “Das Fahrzeug war fahrbereit.” Dann kommt es darauf an, ob es verkehrssicher war. Ein defektes Abblendlicht oder eine beschädigte Fahrzeugstruktur schließt die Nutzung aus.
- “Sie haben einen Zweitwagen.” Entscheidend ist, ob dieser Wagen Ihnen zur freien Verfügung stand und gleichwertig ist.
- “Die Reparaturdauer ist zu lang kalkuliert.” Hier zählt die technisch begründete Dauer aus dem Gutachten, nicht die Wunschvorstellung des Prüfdienstleisters.
- “Sie haben zu spät repariert.” Ohne Vorfinanzierung durch die Versicherung ist die Verzögerung nicht Ihr Problem, sofern Sie darauf hingewiesen haben.
- “Das Fahrzeug ist zu alt.” Die Tabelle sieht eine Herabstufung vor, keinen Wegfall des Anspruchs.
Wie Sie auf ein Kürzungsschreiben insgesamt reagieren, steht im Beitrag dazu, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt.
Welche Nachweise brauche ich?
In erster Linie das Gutachten mit Fahrzeuggruppe und Ausfalldauer. Dazu kommen Belege, aus denen sich ergibt, wann der Ausfall begann und wann er endete. Fotos, Abmeldebescheinigungen oder die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs helfen bei der Zuordnung.
Sinnvoll sind außerdem:
- Die Reparaturrechnung mit Datum der Fahrzeugübergabe
- Bei Reparatur in Eigenregie eine Reparaturbestätigung, die den fachgerechten Zustand feststellt
- Eine kurze schriftliche Aufstellung der Ausfalltage, damit die Berechnung nachvollziehbar bleibt
- Ihr Hinweis an die Versicherung, falls Sie die Reparatur nicht vorfinanzieren können
Wie halte ich den Nutzungsausfall im Gutachten fest?
Ich ordne Ihr Fahrzeug anhand des aktuellen Tabellenwerks einer Gruppe zu, berücksichtige die Altersstaffel und nenne den Tagessatz mit Quelle. Getrennt davon weise ich die erforderliche Reparaturdauer in Arbeitstagen aus oder, beim Totalschaden, die Wiederbeschaffungsdauer. Damit hat die Regulierung eine Zahl, die sie prüfen kann, statt einer Schätzung.
Aus über zehn Jahren Praxis als Kfz-Sachverständiger und mehr als 1.000 Gutachten weiß ich, dass der Nutzungsausfall bei kleineren Schäden oft unter den Tisch fällt, weil ihn niemand beziffert. Als freier und unabhängiger Sachverständiger arbeite ich in Ihrem Auftrag. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten in der Regel mit, wie der Beitrag wer den Kfz-Gutachter zahlt erklärt.
Sie haben nach einem Unfall Tage ohne Auto überbrückt und wissen nicht, was Ihnen dafür zusteht? Melden Sie den Schaden oder rufen Sie mich an. Ich bin in Leipzig und im Umland unterwegs und sehe mir das Fahrzeug in der Regel kurzfristig an.
Häufige Fragen dazu
Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen?
Gerade dann. Der Nutzungsausfall ist die Alternative zum Mietwagen. Sie erhalten für jeden Ausfalltag einen Tagessatz aus der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, ohne einzelne Fahrten nachweisen zu müssen. Für denselben Tag beides zu verlangen, geht nicht.
Wie viele Tage Nutzungsausfall stehen mir zu?
Beim Reparaturschaden die im Gutachten ausgewiesene erforderliche Reparaturdauer, dazu die Zeit bis zur Vorlage des Gutachtens und eine angemessene Überlegungsfrist. Beim Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, die Sachverständige meist mit 10 bis 14 Kalendertagen ansetzen, ebenfalls zuzüglich Überlegungsfrist.
Gilt der Anspruch auch für einen Zweitwagen?
Steht Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug im Haushalt zur Verfügung, fehlt es regelmäßig an der spürbaren Beeinträchtigung. Die Versicherung kürzt dann. Ist das zweite Fahrzeug deutlich kleiner oder wird es von einer anderen Person gebraucht, lässt sich der Anspruch häufig begründen.
Was gilt bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug?
Dient das Fahrzeug unmittelbar der Erwerbstätigkeit, tritt an die Stelle des pauschalen Nutzungsausfalls der entgangene Gewinn oder es werden die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs angesetzt. Diese Positionen müssen Sie belegen, etwa über Auftragsbücher oder die Buchhaltung.
Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, wenn Sie in der maßgeblichen Zeit wirklich ohne Fahrzeug waren. Maßstab ist dann die objektiv erforderliche Reparaturdauer aus dem Gutachten, nicht die tatsächliche. Bei einer Reparatur in Eigenregie hilft eine Reparaturbestätigung als Nachweis.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 249 Abs. 1 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
- § 251 Abs. 1 BGB, Schadensersatz in Geld ohne Herstellung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html
- § 254 Abs. 2 BGB, Schadensminderungspflicht des Geschädigten https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html
- BGH, Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986, GSZ 1/86 BGHZ 98, 212
- Sanden/Danner/Küppersbusch, Nutzungsausfallentschädigung für Personenkraftwagen und Krafträder Jährlich fortgeschriebene Tabelle, herausgegeben von EurotaxSchwacke
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt wieder, wie ich als Sachverständiger arbeite und worauf es bei der Schadenaufnahme ankommt. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.