Wiederbeschaffungsdauer
Die Wiederbeschaffungsdauer ist der im Gutachten geschätzte Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs realistisch benötigt. Sie bestimmt beim Totalschaden, für wie viele Tage Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten erstattet werden, und tritt dort an die Stelle der Reparaturdauer.
Wie die Dauer zustande kommt
Ich schätze sie fahrzeugbezogen, nicht pauschal. Maßgeblich sind die Marktlage für das konkrete Modell, die Ausstattung und die Frage, wie viele vergleichbare Fahrzeuge im Umkreis angeboten werden. Ein verbreiteter Kompaktwagen ist in wenigen Tagen zu finden. Ein Transporter mit Sonderaufbau oder ein Fahrzeug mit seltener Motor- und Getriebekombination braucht länger.
In der Praxis liegen die Werte häufig zwischen zehn und vierzehn Kalendertagen. Dazu kommt die Überlegungsfrist von einigen Tagen, in denen Sie das Gutachten prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Warum die Angabe Geld wert ist
Der Nutzungsausfall wird tageweise gezahlt. Jeder Tag, den der Versicherer streicht, kostet Sie den Tagessatz Ihrer Fahrzeuggruppe, siehe Nutzungsausfalltabelle. Bei einem Mittelklassefahrzeug und fünf gestrichenen Tagen sind das schnell mehrere hundert Euro.
Deshalb steht die Dauer im Gutachten mit Begründung, nicht als bloße Zahl. Eine begründete Angabe lässt sich schwerer streichen als der übliche Pauschalwert.
Abgrenzung zur Reparaturdauer
Bei einem reparablen Schaden gilt die Reparaturdauer, also die kalkulierte Standzeit in der Werkstatt einschließlich Lackier- und Trockenzeiten. Beim wirtschaftlichen Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer. Beide Angaben stehen im selben Abschnitt des Gutachtens, weil sich erst nach der Bewertung entscheidet, welche von beiden zum Tragen kommt.
Wie die Entschädigung insgesamt berechnet wird, steht im Ratgeber zum Nutzungsausfall.