FREIR Kfz-Gutachter

Standgeld

Standgeld sind die Kosten für das Abstellen eines beschädigten Fahrzeugs, etwa auf dem Hof eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt. Erstattungsfähig sind sie, soweit das Abstellen zur Schadenabwicklung erforderlich war, üblicherweise bis zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Reparatur.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Wann Standgeld anfällt

Nach einem größeren Unfall wird ein nicht fahrbereites Fahrzeug abgeschleppt und landet auf dem Hof des Abschleppunternehmens. Ab dem zweiten oder dritten Tag berechnen viele Betriebe eine Tagespauschale. In der Region Leipzig liegen die Sätze für einen Personenkraftwagen häufig im niedrigen zweistelligen Bereich pro Tag, bei überdachter Unterstellung höher.

Dieselbe Position taucht auf, wenn ein Fahrzeug nach der Begutachtung auf dem Werkstatthof stehen bleibt, weil die Freigabe des Versicherers noch aussteht.

Was erstattet wird

Ersatzfähig ist die Standzeit, die zur Abwicklung nötig war. Dazu zählen die Tage bis zur Besichtigung, die Zeit bis zur Erstellung des Gutachtens und eine angemessene Überlegungsfrist. Wie lang diese Frist ausfällt, hängt vom Fall ab, siehe Wiederbeschaffungsdauer.

Nicht ersatzfähig sind Standtage, die durch Untätigkeit entstehen. Wer ein Totalschadenfahrzeug drei Monate stehen lässt, obwohl das Gutachten seit sechs Wochen vorliegt, trägt die Kosten dieser Zeit nach § 254 Abs. 2 BGB selbst. Der Maßstab dazu steht unter Schadenminderungspflicht.

Wie Sie die Kosten klein halten

Klären Sie früh, wo das Fahrzeug steht und was der Platz kostet. Häufig lässt es sich kostenfrei auf ein privates Grundstück umsetzen, sobald der Zustand dokumentiert ist. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst die Beweise sichern, dann bewegen. Genau dafür gibt es das Beweissicherungsgutachten. Was in den ersten Stunden nach einem Unfall zu tun ist, steht unter Soforthilfe nach dem Unfall.