Freier Kfz-Sachverständiger Leipzig
Freir Kreien, freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig
Ich begutachte Unfallschäden und bewerte Fahrzeuge, seit über zehn Jahren und inzwischen weit über tausend Mal. Mein Büro liegt in der Dessauer Str. 40 in Eutritzsch, meine Termine mache ich dort, wo Ihr Fahrzeug steht.
Über 10
Jahre als Kfz-Sachverständiger
Über 1.000
erstellte Gutachten
Leipzig
Büro in Eutritzsch, Einsatz im Umland
Wie ich zu diesem Beruf gekommen bin
Autos haben mich immer interessiert, aber der Weg in die Sachverständigentätigkeit führt über die Schäden, nicht über die Technik allein. Man muss sehen können, was ein Aufprall mit einem Blech macht, und man muss es beziffern können. Beides habe ich mir über Jahre an echten Fahrzeugen angeeignet.
Einen Teil dieser Zeit war ich angestellt und habe gelernt, wie Schadenaufnahme und Kalkulation im Tagesgeschäft ablaufen. Heute führe ich mein eigenes Büro in Leipzig. Über 1.000 Gutachten sind in dieser Zeit entstanden, vom Parkrempler bis zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Was sich in all den Jahren nicht geändert hat: Die meisten Menschen rufen mich an einem der schlechteren Tage ihres Jahres an. Sie sind gerade in ein Auto gefahren worden, das Fahrzeug steht irgendwo, und am Telefon ist jemand von einer Versicherung, der sehr hilfsbereit klingt. Mein Teil der Arbeit fängt damit an, Ihnen zu erklären, was jetzt tatsächlich passiert.
Kurz und formal
- Name
- Freir Kreien
- Tätigkeit
- Freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger
- Betrieb
- Freir Kfz Gutachter, Einzelunternehmen
- Büro
- Dessauer Str. 40, 04129 Leipzig (Eutritzsch)
- Einsatzgebiet
- Leipzig und Umland
- Umsatzsteuer
- Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Ein Foto von mir folgt, sobald es eins gibt, das diesen Namen verdient. Ein gekauftes Stockbild kommt hier nicht hin.
Warum ich unabhängig arbeite
Ich habe keinen Rahmenvertrag mit einer Versicherung und bekomme keine Provision von Werkstätten. Mein Auftrag kommt von Ihnen, und die Zahlen im Gutachten müssen jeder Nachprüfung standhalten.
Nach einem Unfall bietet die gegnerische Versicherung oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das ist erlaubt und kostet Sie zunächst nichts. Dieser Gutachter arbeitet allerdings im Auftrag des Hauses, das Ihren Schaden bezahlen muss.
Sie dürfen frei entscheiden, wer Ihren Schaden aufnimmt. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 30. November 2004 bestätigt (VI ZR 365/03): Der Geschädigte darf einen eigenen Sachverständigen beauftragen, und die Kosten gehören nach § 249 BGB zum erstattungsfähigen Schaden. Ausgenommen sind Bagatellschäden.
Unabhängigkeit heißt nicht, dass ich zu Ihren Gunsten rechne. Ein Schaden ist so groß, wie er ist, und ein aufgeblähtes Gutachten fliegt beim ersten Prüfer auf. Es heißt, dass ich alle Positionen aufnehme, die Ihnen zustehen, auch die unbequemen: merkantile Wertminderung, Beilackierung, Verbringungskosten, Nutzungsausfall.
Wenn ein Gutachten in Ihrem Fall nichts bringt, weil der Schaden zu klein ist, sage ich Ihnen das am Telefon. Das kostet mich einen Auftrag und Sie einen unnötigen Streit mit der Versicherung.
Wie arbeite ich?
Ich fahre zu jedem Termin selbst, nehme den Schaden selbst auf und schreibe jedes Gutachten selbst. Es gibt bei mir keine Subunternehmer und kein Callcenter, das Termine verteilt. Sie sprechen von der ersten Minute bis zur letzten Rückfrage mit derselben Person.
Die Besichtigung dauert meist 30 bis 45 Minuten. In dieser Zeit erkläre ich Ihnen, was ich sehe und was das für die Abrechnung bedeutet. Viele Fragen klären sich dabei von allein, etwa ob sich eine Reparatur noch lohnt oder ob es auf einen Totalschaden hinausläuft.
Das fertige Gutachten bekommen Sie als PDF, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Wenn Sie möchten, gehe ich es mit Ihnen am Telefon durch, Seite für Seite. Kürzt die Versicherung später Positionen, nehme ich dazu schriftlich Stellung, ohne dass dafür etwas hinzukommt.
Erreichbar bin ich täglich zwischen 7 und 21 Uhr. Wer nach einem Unfall auf dem Standstreifen steht, hat selten Zeit, auf Bürozeiten zu warten.
Was bringe ich zu einem Termin mit?
Nichts davon ist spektakulär, alles davon entscheidet über die Belastbarkeit des Gutachtens. Ein Schaden, der nicht gemessen und nicht fotografiert wurde, ist im Streitfall nur eine Behauptung.
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Kamera mit Blitz
Übersichtsaufnahmen, Detailaufnahmen und Aufnahmen der Fahrgestellnummer. Jedes Gutachten enthält einen Lichtbildanhang, weil eine Behauptung ohne Bild vor Gericht wenig wert ist.
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Lackschichtdickenmessgerät
Zeigt, ob ein Bauteil schon einmal lackiert wurde. Damit trenne ich den aktuellen Unfallschaden sauber von Vorschäden, bevor die Versicherung das versucht.
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Messmittel und Handleuchte
Maßband und Messschieber für Spaltmaße und Verformungen, Leuchte für Radhäuser, Unterboden und Motorraum. Vieles zeigt sich erst dort, nicht an der Außenhaut.
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Kalkulationssystem
Ich rechne mit Herstellerarbeitswerten und aktuellen Ersatzteilpreisen, wie es Werkstätten und Versicherungen auch tun. Eine Kalkulation, die keiner nachrechnen kann, hält keiner Prüfung stand.
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Bewertungsgrundlagen
Für den Nutzungsausfall die Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, für Wiederbeschaffungs- und Restwerte die marktüblichen Bewertungsgrundlagen samt Anfragen bei Händlern aus der Region.
Bin ich öffentlich bestellt und vereidigt?
Nein. Ich bin freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger, öffentlich bestellt und vereidigt bin ich nicht. Diese Bestellung nimmt eine Industrie- und Handelskammer vor, und sie ist vor allem dann gefragt, wenn ein Gericht einen Sachverständigen bestellt. Für die Abrechnung eines Haftpflichtschadens mit der gegnerischen Versicherung ist sie keine Voraussetzung.
Ich schreibe das hier hin, weil im Netz viele Berufsbezeichnungen durcheinandergehen und geschützte Titel gern etwas großzügig verwendet werden. Sie sollen wissen, wen Sie beauftragen. Wenn Ihr Fall vor Gericht einen gerichtlich bestellten Sachverständigen erfordert, sage ich Ihnen das und Sie verlieren keine Zeit.
Für alles andere gilt: Meine Gutachten werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten als Grundlage der Schadenabrechnung verwendet. Entscheidend ist, dass die Aufnahme vollständig ist und die Zahlen nachvollziehbar hergeleitet sind.
Komme immer ich persönlich?
In den allermeisten Fällen ja. Ich arbeite allein, und genau das ist der Grund, warum Sie mit derselben Person sprechen, die später am Fahrzeug steht und das Gutachten unterschreibt.
Es gibt aber Tage, an denen ich nicht kann: Krankheit, Urlaub, ein voller Terminkalender oder eine Anfahrt, die zu weit weg liegt. Nach einem Unfall zählt Zeit, und eine Anfrage, die drei Tage liegen bleibt, hilft Ihnen nicht. Deshalb arbeite ich mit einigen selbstständigen Kollegen in Sachsen zusammen und gebe Ihren Fall dann an eines dieser Büros weiter, damit sich zeitnah jemand meldet.
Sie erfahren das nicht erst hinterher: Der Hinweis steht direkt über dem Absendeknopf im Formular, die Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Und wenn Sie ausdrücklich nur von mir betreut werden möchten, schreiben Sie das ins Freitextfeld oder sagen es im Telefonat. Dann warte ich lieber, bis ich selbst Zeit habe, und gebe nichts weiter.