Ablauf Leipzig und Umland
Wie ein Kfz-Gutachten abläuft
Sechs Schritte, von Ihrem ersten Anruf bis zu dem Tag, an dem das Geld auf Ihrem Konto ist. Hier steht, was in jedem Schritt passiert, wie lange er dauert und was ich dafür von Ihnen brauche.
Wie läuft ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall ab?
Sie melden den Schaden, ich melde mich zurück und besichtige das Fahrzeug meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Ein bis drei Werktage später liegt das Gutachten mit Lichtbildern, Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall vor. Sie oder Ihr Anwalt reichen es bei der Versicherung ein, die bei klarer Haftung in zwei bis vier Wochen zahlt. Grundlage des Anspruchs ist § 249 BGB, den Versicherer können Sie nach § 115 VVG direkt in Anspruch nehmen.
| Abschnitt | Üblicher Zeitrahmen |
|---|---|
| Ihre Meldung bis mein Rückruf | meist unter 30 Minuten |
| Rückruf bis Besichtigungstermin | meist unter 24 Stunden |
| Besichtigung vor Ort | 30 bis 45 Minuten |
| Besichtigung bis fertiges Gutachten | ein bis drei Werktage |
| Gutachten bis Auszahlung | zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Versicherung |
Die ersten vier Zeilen liegen in meiner Verantwortung. Die letzte hängt an der Versicherung, dort kann ich nur nachfassen.
Die sechs Schritte im Einzelnen
Sie müssen dafür nichts vorbereiten. Wenn Sie einen der Punkte nicht erfüllen können, weil Papiere im Fahrzeug liegen und das Fahrzeug abgeschleppt wurde, sagen Sie es mir. Dafür gibt es immer eine Lösung.
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Sie melden den Schaden
Dauert etwa eine Minute
Sie füllen das Formular aus oder rufen an. Ich brauche zuerst nur vier Angaben: Ihren Namen, eine Nummer, unter der ich Sie erreiche, den Ort, an dem das Fahrzeug steht, und eine grobe Einordnung, was passiert ist.
Alles Weitere klären wir mündlich. Am Telefon erzählen Sie mir in zwei Minuten mehr über den Hergang als in einem langen Formular, und ich kann nachfragen.
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Ich melde mich zurück und wir klären den Fall
In der Regel binnen 30 Minuten, täglich zwischen 7 und 21 Uhr
Wir besprechen, was beschädigt ist und wer den Unfall verursacht hat. Daraus ergibt sich, welche Art von Gutachten in Ihrem Fall passt und wer die Kosten trägt.
Bei sehr kleinen Schäden rate ich Ihnen auch mal ab. Unterhalb der Bagatellgrenze, die Gerichte je nach Region bei etwa 700 bis 750 Euro ziehen, gilt ein vollständiges Gutachten häufig nicht als erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB. Der Bundesgerichtshof hat diese Grenze im Urteil vom 30. November 2004 bestätigt (VI ZR 365/03). Dann bekommen Sie von mir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, mit dem Sie ebenfalls abrechnen können.
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Ich sehe mir das Fahrzeug an
Meist binnen 24 Stunden, vor Ort, 30 bis 45 Minuten
Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, in die Werkstatt oder auf den Hof des Abschleppunternehmens. Bewegen müssen Sie es nicht. Fahrbereit muss es auch nicht sein.
Vor Ort fotografiere ich den Schaden im Überblick und im Detail, halte Fahrgestellnummer, Kilometerstand und Ausstattung fest und messe die Lackschichtdicke an den betroffenen Bauteilen. So lässt sich trennen, was bei diesem Unfall entstanden ist und was schon vorher da war. Genau an dieser Trennung setzen Versicherungen später am häufigsten an, wenn sie kürzen wollen.
Liegen Bauteile verdeckt, halte ich das fest und vermerke eine Nachbesichtigung. Ein zerlegtes Fahrzeug in der Werkstatt zeigt manchmal mehr als der erste Blick von außen.
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Ich kalkuliere und schreibe das Gutachten
Ein bis drei Werktage nach der Besichtigung
Die Reparaturkosten rechne ich in einem der marktüblichen Kalkulationssysteme, mit denen auch Werkstätten und Versicherungen arbeiten. Grundlage sind die Arbeitswerte des Herstellers, die aktuellen Ersatzteilpreise und die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt aus der Region Leipzig.
Dazu kommen die Positionen, die in knappen Kostenvoranschlägen gern fehlen: merkantile Wertminderung, Verbringungskosten zur Lackiererei, Beilackierung angrenzender Teile, Ersatzteilaufschläge und die Dauer des Nutzungsausfalls. Den Tagessatz für den Nutzungsausfall nehme ich aus der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, in der jedes Modell einer Fahrzeuggruppe zugeordnet ist. Ab einem Fahrzeugalter von fünf Jahren stufe ich eine Gruppe tiefer ein, ab zehn Jahren zwei Gruppen.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hole ich zusätzlich Restwertangebote auf dem regionalen Markt ein, der Ihnen tatsächlich offensteht. Auf ein höheres Gebot aus einer überregionalen Restwertbörse müssen Sie sich nicht verweisen lassen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2005, VI ZR 192/04).
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Sie bekommen das Gutachten
Meist am selben Tag als PDF, auf Wunsch gedruckt
Sie erhalten das vollständige Gutachten mit Lichtbildanhang und Kalkulation. Auftraggeber sind Sie, deshalb geht das Original an Sie und nicht an die Versicherung.
Auf Ihren Wunsch schicke ich es direkt an Ihren Anwalt oder an den regulierenden Versicherer. Falls Sie noch keinen Anwalt haben, nenne ich Ihnen Kanzleien in Leipzig, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch diese Kosten.
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Die Versicherung reguliert, Sie bekommen Ihr Geld
Erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen nach Eingang
Die gegnerische Haftpflichtversicherung prüft das Gutachten und zahlt aus. Ihren Anspruch können Sie nach § 115 VVG direkt gegen den Versicherer richten, Sie sind also nicht darauf angewiesen, dass der Unfallgegner mitspielt. Wie lange die Prüfung dauert, liegt nicht in meiner Hand. Bei klarer Haftung sind zwei bis vier Wochen üblich, bei strittiger Schuldfrage dauert es länger.
Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, etwa die Stundenverrechnungssätze oder die Wertminderung, nehme ich dazu schriftlich Stellung. Auf eine beliebige günstigere Werkstatt dürfen Sie nur unter engen Voraussetzungen verwiesen werden, das hat der Bundesgerichtshof am 20. Oktober 2009 entschieden (VI ZR 53/09). Diese Stellungnahme ist für Sie ohne zusätzliche Kosten, sie gehört zum Auftrag.
Was Sie zum Termin bereithalten sollten
Nichts davon ist eine Bedingung. Je mehr vorliegt, desto weniger muss ich später nachfragen und desto weniger Angriffsfläche bietet das Gutachten gegenüber der Versicherung.
- Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, soweit Sie beides haben
- Aktenzeichen der Polizei, falls sie am Unfallort war
- Schadennummer der gegnerischen Versicherung, falls Ihnen schon eine genannt wurde
- Rechnungen früherer Reparaturen, falls das Fahrzeug Vorschäden hat
- Serviceheft oder Rechnungen der letzten Inspektionen, soweit vorhanden
Reparieren Sie vorher nichts. Auch keine Kleinigkeit, auch nicht provisorisch, auch nicht die lose Zierleiste. Was einmal instandgesetzt ist, lässt sich nachträglich nicht mehr belegen, und die Versicherung zahlt nur, was dokumentiert ist.
Waschen Sie das Fahrzeug ruhig, das stört nicht. Sauberer Lack zeigt Kratzer und Spannungsrisse sogar deutlicher als eine verschmutzte Oberfläche.
Wenn Sie Vorschäden hatten, sagen Sie mir das offen. Ein sauber abgegrenzter Vorschaden im Gutachten ist unproblematisch. Ein verschwiegener Vorschaden, den der Prüfer der Versicherung findet, bringt Ihre gesamte Forderung ins Wanken.
Häufige Fragen zum Ablauf
Wie lange dauert es vom Anruf bis zum fertigen Gutachten?
In den meisten Fällen zwei bis vier Werktage. Der Termin liegt üblicherweise innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Anruf, das Gutachten folgt ein bis drei Werktage nach der Besichtigung. Wenn es eilt, weil ein Mietwagen läuft oder das Fahrzeug in der Werkstatt steht, sagen Sie mir das am Telefon.
Muss ich mein Fahrzeug irgendwohin bringen?
Nein. Ich komme im gesamten Stadtgebiet Leipzig und im Umland zu Ihnen, auch auf Parkplätze, Höfe und Abstellflächen. Das Fahrzeug bleibt stehen, wo es steht. Für die Besichtigung brauche ich lediglich Zugang und Tageslicht oder eine beleuchtete Halle.
Darf ich nach der Besichtigung sofort reparieren lassen?
Ja, sobald ich den Schaden aufgenommen habe, können Sie in die Werkstatt. Vorher sollten Sie nichts instandsetzen und auch nichts provisorisch richten lassen, weil sich der ursprüngliche Zustand danach nicht mehr belegen lässt. Rechnen Sie über die 130-Prozent-Regel ab, müssen Sie das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter nutzen (BGH, Urteil vom 13. November 2007, VI ZR 89/07).
Was passiert, wenn die Versicherung Positionen kürzt?
Ich prüfe das Kürzungsschreiben und nehme schriftlich dazu Stellung. Häufig geht es um Verbringungskosten, Beilackierung oder die Stundensätze einer freien Werkstatt statt der Fachwerkstatt. Diese Stellungnahme kostet Sie nichts extra. Bleibt die Versicherung dabei, übernimmt Ihr Anwalt und hat mit dem Gutachten eine belastbare Grundlage.
Was kostet mich dieser Ablauf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung mein Honorar. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab und nenne Ihnen den Preisrahmen, bevor ich anfange.