Fachbegriffe aus Gutachten und Regulierung
In Gutachten, Regulierungsschreiben und Kürzungsbegründungen stehen Begriffe, die außerhalb der Branche niemand benutzt. Hier steht zu jedem eine Definition in einem Satz, darunter die Erklärung mit den Rechtsgrundlagen, auf die es ankommt.
A
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Abtretung erfüllungshalber
Die Abtretung erfüllungshalber ist die Übertragung eines Teils Ihres Schadensersatzanspruchs auf einen Dritten, etwa den Sachverständigen oder die Werkstatt. Der Betreffende rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihre Forderung erlischt erst, wenn tatsächlich gezahlt wird (§ 364 Abs. 2 BGB).
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Abzug neu für alt
Der Abzug neu für alt ist eine Kürzung des Schadensersatzes für den Fall, dass ein verschlissenes Bauteil durch ein neues ersetzt wird und Ihr Fahrzeug dadurch messbar mehr wert ist als vor dem Unfall. Zulässig ist er nur, wenn diese Wertsteigerung tatsächlich eintritt und Ihnen wirtschaftlich zugutekommt.
B
I
L
N
P
R
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Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung ist eine kurze Bescheinigung des Sachverständigen darüber, dass ein Fahrzeug nach dem Schadengutachten tatsächlich instand gesetzt und wieder verkehrssicher ist. Sie ist kein zweites Gutachten, sondern ein Nachweis über Umfang und Zustand der ausgeführten Arbeiten.
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Restwertbörse
Eine Restwertbörse ist eine überregionale Onlineplattform, auf der Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben. Versicherer nutzen solche Gebote, um beim Totalschaden einen höheren Restwert anzusetzen und die Entschädigung zu senken. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch der regionale Markt.
S
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Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Sie, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern (§ 254 Abs. 2 BGB). Verlangt wird das Verhalten eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Menschen in Ihrer Lage, nicht die für den Versicherer günstigste Lösung und keine Fachkenntnis über Kalkulation oder Stundensätze.
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Standgeld
Standgeld sind die Kosten für das Abstellen eines beschädigten Fahrzeugs, etwa auf dem Hof eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt. Erstattungsfähig sind sie, soweit das Abstellen zur Schadenabwicklung erforderlich war, üblicherweise bis zur Begutachtung und zur Entscheidung über die Reparatur.
V
W
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Werkstattrisiko
Das Werkstattrisiko bezeichnet die Gefahr, dass eine Werkstatt unnötige oder überhöhte Positionen abrechnet. Dieses Risiko trägt nach ständiger Rechtsprechung der Schädiger, nicht der Geschädigte, weil dieser die Arbeiten fachlich nicht überprüfen kann. Der BGH hat die Grundsätze am 16.01.2024 in mehreren Verfahren bestätigt.
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Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, der beim wirtschaftlichen Totalschaden ausgezahlt wird: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Er bildet ab, was Sie tatsächlich zuschießen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, wenn Sie das beschädigte verkaufen.
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Wiederbeschaffungsdauer
Die Wiederbeschaffungsdauer ist der im Gutachten geschätzte Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs realistisch benötigt. Sie bestimmt beim Totalschaden, für wie viele Tage Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten erstattet werden, und tritt dort an die Stelle der Reparaturdauer.
Ausführlicher wird es im Ratgeber. Dort steht zu den großen Themen wie Totalschaden, Nutzungsausfall und fiktiver Abrechnung jeweils ein vollständiger Artikel.