FREIR Kfz-Gutachter

Prognoserisiko

Das Prognoserisiko bezeichnet die Gefahr, dass die tatsächlichen Reparaturkosten von der Kalkulation im Gutachten abweichen. Dieses Risiko trägt grundsätzlich der Schädiger und damit dessen Haftpflichtversicherung, nicht der Geschädigte, solange dieser den Sachverständigen sorgfältig ausgewählt hat.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Warum es dieses Risiko gibt

Ein Gutachten ist eine Prognose. Der Umfang eines Schadens lässt sich vor der Demontage nicht in jedem Punkt bestimmen. Ein verzogener Längsträger zeigt sich häufig erst, wenn die Frontmaske herunter ist. Rechnet die Werkstatt am Ende mehr ab als kalkuliert, stellt sich die Frage, wer die Differenz trägt.

Die Antwort der Rechtsprechung folgt der subjektbezogenen Schadensbetrachtung: Maßstab ist die Lage eines wirtschaftlich denkenden Geschädigten, der weder Fachmann ist noch die Werkstatt kontrollieren kann. Wer sorgfältig einen Sachverständigen auswählt und dessen Kalkulation folgt, hat getan, was von ihm zu erwarten ist. Die Mehrkosten bleiben erstattungsfähig.

Die Grenze

Der Schutz endet dort, wo Sie die Mehrkosten selbst zu verantworten haben. Zwei Fälle kommen praktisch vor:

  • Sie beauftragen Arbeiten, die im Gutachten nicht stehen und mit dem Unfall nichts zu tun haben.
  • Der überhöhte Ansatz war für Sie erkennbar, etwa weil die Rechnung Positionen doppelt führt.

Auch hier gilt die Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB, allerdings mit dem Maßstab eines Laien, nicht dem eines Sachverständigen.

Abgrenzung zum Werkstattrisiko

Beide Begriffe betreffen Mehrkosten, setzen aber an verschiedenen Stellen an. Das Prognoserisiko betrifft die Abweichung zwischen Kalkulation und Wirklichkeit. Das Werkstattrisiko betrifft überhöhte oder unnötige Positionen in der Werkstattrechnung. Was bei Kürzungen des Versicherers zu tun ist, steht im Ratgeber zu gekürzten Gutachten.