FREIR Kfz-Gutachter

Kaskogutachten für Teilkasko und Vollkasko

Läuft der Schaden über Ihre eigene Versicherung, schickt der Versicherer seinen eigenen Prüfer. Ich stelle die Schadenhöhe unabhängig davon fest, damit Sie wissen, worüber Sie verhandeln.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Was es kostet

Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Preisrahmen nenne ich Ihnen vorab, bevor ich anfange.

Wann brauchen Sie ein Kaskogutachten?

Immer dann, wenn der Schaden über Ihre eigene Versicherung läuft und Sie eine belastbare Zahl brauchen, bevor Sie entscheiden. Das betrifft Hagelschäden, Wildunfälle, Marderbisse, Diebstahlschäden, Vandalismus und jeden Unfall, den Sie selbst verursacht haben. Der Versicherer schickt in solchen Fällen meist einen eigenen Prüfer, der in seinem Auftrag arbeitet. Mit einem eigenen Gutachten haben Sie eine unabhängige Grundlage und im Streitfall ein Dokument, das auch vor Gericht Bestand hat.

Was deckt die Teilkasko und was die Vollkasko?

Die Teilkasko greift bei Ereignissen, die von außen auf das Fahrzeug einwirken. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus ein. Welche Leistung Ihr Vertrag genau umfasst, steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), die jeder Anbieter etwas anders formuliert. Ein Blick dort hinein lohnt sich, bevor Sie den Schaden melden.

Typischer Umfang der Teilkasko:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub des Fahrzeugs oder fest verbauter Teile
  • Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG, bei erweiterter Wildschadendeckung auch mit anderen Tieren
  • Glasbruch an Scheiben
  • Marderbiss an Kabeln und Leitungen, Folgeschäden nur mit entsprechender Klausel
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Die Vollkasko kommt darüber hinaus auf für:

  • selbst verursachte Unfallschäden
  • Vandalismus durch Dritte
  • Schäden durch einen unbekannten Verursacher, etwa den Parkrempler ohne Zeugen

Was steht im Kaskogutachten?

Der Aufbau ähnelt dem Haftpflichtgutachten, der Schwerpunkt liegt aber auf der reinen Schadenhöhe und der Zuordnung zum gemeldeten Ereignis. Ich kalkuliere die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, halte Wiederbeschaffungswert und Restwert fest und beschreibe, welche Bauteile ersetzt und welche instand gesetzt werden. Bei einem Hagelschaden erfasse ich die Dellen je Bauteil nach Anzahl und Größenklasse, weil danach die Ausbeulkosten berechnet werden. Bei einem Wildschaden dokumentiere ich Haare, Gewebespuren und die Anstoßhöhe, denn den Wildkontakt müssen Sie nachweisen.

Nach einem Diebstahl beschreibe ich zusätzlich den Zustand vor der Tat, soweit er sich aus Unterlagen und älteren Fotos rekonstruieren lässt, und bewerte die Sonderausstattung. Nachgerüstete Felgensätze, Anhängerkupplungen und Audioanlagen fallen sonst aus der Entschädigung heraus, weil sie in keiner Standardbewertung auftauchen. Legen Sie mir die Rechnungen dazu hin, dann stehen die Positionen im Gutachten.

Die folgende Übersicht zeigt, worin sich die Abrechnung vom Haftpflichtfall unterscheidet.

PositionHaftpflichtschadenKaskoschaden
Reparaturkostenersatzfähig nach § 249 Abs. 2 BGBersatzfähig nach den AKB, meist begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert
Umsatzsteuernur bei tatsächlichem Anfallnur bei tatsächlichem Anfall, Nachweis über die Rechnung
Merkantile Wertminderungersatzfähig nach § 251 Abs. 1 BGBin den Musterbedingungen nicht vorgesehen
Nutzungsausfall oder Mietwagenersatzfähignur bei gesondert vereinbartem Baustein
Selbstbeteiligungkeinewird abgezogen, üblich sind 150 bis 500 Euro
Gutachterkostenträgt die gegnerische Versicherungtragen Sie, sofern die Bedingungen nichts anderes regeln
Anwaltskostenträgt die gegnerische Versicherungtragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung

Wie läuft die Besichtigung ab?

Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht, in Leipzig und im Umland. Für einen Hagelschaden brauche ich einen trockenen Platz mit gleichmäßigem Licht oder eine Halle, weil sich Dellen nur bei sauberer Reflexion zählen lassen. Nach einem Wildunfall sichere ich zuerst die Spuren, deshalb sollte das Fahrzeug vorher nicht gewaschen werden. Je nach Schadenbild dauert die Aufnahme 30 bis 90 Minuten.

Ich messe die Lackschichtdicke, prüfe die Fahrgestellnummer und lese bei Bedarf den Fehlerspeicher aus. Bei Diebstahl fest verbauter Teile halte ich Aufbruchspuren und fehlende Komponenten einzeln fest. Alte Schäden trenne ich vom gemeldeten Ereignis, weil der Versicherer sonst pauschal kürzt.

Was ist das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG?

Kommen Sie und Ihr Versicherer bei der Schadenhöhe nicht zusammen, sehen die Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, und beide bestimmen vorab einen Obmann für den Fall, dass die Ergebnisse auseinandergehen. Die Feststellung ist für beide Seiten verbindlich, solange sie nicht offenbar von der wirklichen Sachlage abweicht (§ 84 Abs. 1 VVG). Ich übernehme diese Rolle für Sie und rechne die strittigen Positionen Zeile für Zeile durch.

Wer die Kosten dieses Verfahrens trägt, regeln die AKB Ihres Vertrags. Häufig übernimmt der Versicherer einen Anteil, sobald das Ergebnis zu Ihren Gunsten von seiner ersten Feststellung abweicht. Lesen Sie die Klausel nach, bevor Sie das Verfahren einleiten.

Lohnt sich die Meldung nach Selbstbeteiligung und Rückstufung?

Rechnen Sie vor der Meldung nach: Von der Entschädigung geht die Selbstbeteiligung ab, und ein Vollkaskoschaden stuft Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Diese Rückstufung wirkt über mehrere Jahre und kostet je nach Vertrag mehr als der Schaden selbst. Teilkaskoschäden wirken sich auf die Schadenfreiheitsklasse dagegen nicht aus, dort stellt sich nur die Frage nach der Selbstbeteiligung. Ein Gutachten vorab liefert Ihnen die Zahl, mit der Sie diese Rechnung aufmachen können.

Viele Versicherer bieten den Rückkauf des Schadens an, meist innerhalb von sechs Monaten nach der Abrechnung. Sie erstatten dem Versicherer die Leistung und behalten Ihre bisherige Einstufung. Ob sich das rechnet, hängt vom Beitrag und von der Zahl der Jahre bis zur alten Klasse ab.

Was müssen Sie bei der Schadenmeldung beachten?

Der Versicherungsvertrag legt Ihnen einige Pflichten auf, deren Verletzung die Leistung kosten kann. Die wichtigste ist die rechtzeitige Anzeige. Halten Sie das Fahrzeug bis zur Begutachtung im Zustand, in dem es nach dem Schaden ist.

  • Schaden unverzüglich melden, § 30 Abs. 1 VVG verlangt die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern
  • nach einem Wildunfall die Polizei oder den Jagdpächter verständigen und die Wildunfallbescheinigung anfordern
  • bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei erstatten, ohne sie zahlt kein Versicherer
  • keine Reparatur beauftragen, bevor die Schadenhöhe feststeht
  • beschädigte Teile aufbewahren, bis der Fall abgeschlossen ist
  • Angaben zum Hergang vollständig machen, denn grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG quoteln

Hat ein anderer den Unfall verursacht, läuft die Sache über die Gegenseite. Dann greift das Unfallgutachten und Ihre eigene Versicherung bleibt außen vor. Bei kleinen Blechschäden reicht oft ein Kurzgutachten. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg passt, melden Sie den Schaden und ich sage Ihnen im Telefonat, worauf es in Ihrem Fall ankommt.

Was ich brauche und wie lange es dauert

Diese Unterlagen brauche ich

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsschein und die geltenden AKB Ihres Vertrags
  • Schadennummer Ihrer Versicherung, sofern schon vergeben
  • Wildunfallbescheinigung oder Anzeigenbestätigung der Polizei, je nach Ereignis
  • Aktueller Kilometerstand
  • Belege über Vorschäden und bereits reparierte Bereiche
  • Nachrüstungen und Sonderausstattung mit Rechnung, falls vorhanden

Bearbeitungszeit

Besichtigung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Das Gutachten liegt meist zwei Werktage nach der Besichtigung vor, bei Hagelschäden mit hoher Dellenzahl etwas später.

Häufige Fragen dazu

Zahlt meine Kaskoversicherung das Gutachten?

In der Regel nicht. Die Musterbedingungen sehen die Erstattung eigener Sachverständigenkosten nicht vor, deshalb rechne ich direkt mit Ihnen ab. Kommt es zum Sachverständigenverfahren, tragen viele Versicherer nach ihren Bedingungen einen Teil der Kosten.

Bekomme ich bei einem Kaskoschaden Wertminderung und Nutzungsausfall?

Beides ist in den üblichen Bedingungen nicht enthalten. Nutzungsausfall oder Mietwagen gibt es nur, wenn Sie einen entsprechenden Baustein vereinbart haben. Merkantile Wertminderung nach § 251 BGB greift nur im Haftpflichtfall gegenüber einem Schädiger.

Was passiert, wenn ich mit der Schadenhöhe des Versicherers nicht einverstanden bin?

Dann greift das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG, das in den AKB geregelt ist. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Abweichungen entscheidet ein vorab bestimmter Obmann. Das Ergebnis bindet beide Seiten, solange es nicht offenbar von der wirklichen Sachlage abweicht.

Lohnt sich die Meldung eines kleinen Kaskoschadens überhaupt?

Rechnen Sie Selbstbeteiligung und Rückstufung gegen den Schadenbetrag. Ein Vollkaskoschaden stuft Sie zurück und wirkt über mehrere Jahre auf den Beitrag. Viele Versicherer erlauben den Rückkauf des Schadens innerhalb von sechs Monaten nach der Abrechnung, dann bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten.