Vorschaden und Altschaden
Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden, der fachgerecht repariert wurde. Ein Altschaden ist ein früherer Schaden, der unrepariert geblieben ist. Beide sind im Gutachten vom aktuellen Unfallschaden abzugrenzen, weil der Versicherer nur den Schaden ersetzt, der durch das aktuelle Ereignis entstanden ist.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Ein reparierter Vorschaden mindert den Wiederbeschaffungswert, hindert aber die Regulierung des neuen Schadens nicht. Ein unreparierter Altschaden an derselben Stelle dagegen führt regelmäßig dazu, dass der Versicherer die betroffene Position vollständig streicht. Begründung: Es lässt sich nicht mehr feststellen, welcher Anteil der Beschädigung aus welchem Ereignis stammt.
Diese Frage entscheidet über Beträge, die deutlich über dem Aufwand der Klärung liegen. Ein streitiger vorderer Kotflügel bewegt sich schnell im vierstelligen Bereich.
Was Sie offenlegen sollten
Sagen Sie mir vor der Begutachtung, was Sie über frühere Schäden wissen, auch wenn es lange her ist und auch wenn Sie das Fahrzeug damals nicht besessen haben. Zwei Gründe sprechen dafür:
- Ein verschwiegener Vorschaden fällt bei der Prüfung durch den Versicherer fast immer auf, weil Schadendatenbanken abgefragt werden.
- Ein offengelegter und sauber abgegrenzter Vorschaden schadet der Regulierung in aller Regel nicht.
Wer einen Schaden verschweigt und dabei ertappt wird, verliert nicht nur die betroffene Position, sondern auch an Glaubwürdigkeit für den gesamten Vorgang.
Wie die Abgrenzung im Gutachten aussieht
Ich dokumentiere den Zustand mit Fotos, Messwerten aus der Lackschichtdickenmessung und einer Beschreibung der Schadenkompatibilität, also der Frage, ob Schadenbild, Höhe und Richtung zum geschilderten Unfallhergang passen. Bei streitigen Fällen ist zusätzlich ein Beweissicherungsgutachten sinnvoll, solange das Fahrzeug unverändert ist.