FREIR Kfz-Gutachter

Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden ist ein Kfz-Schaden von geringem Umfang, bei dem die Kosten eines vollständigen Sachverständigengutachtens außer Verhältnis zum Schaden stehen. Die Rechtsprechung zieht die Grenze nicht bei einem festen Betrag, in der Praxis wird sie bei etwa 750 Euro Reparaturkosten angesetzt.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Warum es diese Grenze gibt

Der BGH hat mit Urteil vom 30.11.2004 (Az. VI ZR 365/03) entschieden, dass Sie ein Gutachten in Auftrag geben dürfen, wenn es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist. Bei einem sehr kleinen Schaden ist es das nicht, weil ein Kostenvoranschlag denselben Zweck günstiger erfüllt. Der Versicherer trägt die Gutachtenkosten dann nicht.

Ein fester Betrag steht in keiner Entscheidung. Die häufig genannten 750 Euro sind ein Erfahrungswert aus der Instanzrechtsprechung, die Spanne reicht je nach Gericht von etwa 700 bis 1.000 Euro.

Das eigentliche Problem

Sie können den Schaden nicht beziffern, bevor er begutachtet ist. Genau darin liegt die Falle: Ein Streifschaden an der Seitenwand sieht nach 400 Euro aus und liegt nach dem Öffnen bei 2.300 Euro, weil eine Verstärkung verzogen ist und die Beilackierung dazukommt. Erkennbar wird das oft erst über die Lackschichtdickenmessung und eine Sichtprüfung im angehobenen Zustand.

Wie ich damit umgehe

Ich sehe mir das Fahrzeug an und sage Ihnen vor der Beauftragung, ob der Schaden über oder unter der Grenze liegt. Liegt er darunter, ist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg, dazu gibt es die Leistung Kurzgutachten bei Bagatellschäden.

Welche Unterlage in welcher Lage passt, vergleicht der Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag. Wichtig bleibt: Auch beim kleinen Schaden steht Ihnen ein Minderwert zu, sobald tragende Teile betroffen sind.