Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung ist eine kurze Bescheinigung des Sachverständigen darüber, dass ein Fahrzeug nach dem Schadengutachten tatsächlich instand gesetzt und wieder verkehrssicher ist. Sie ist kein zweites Gutachten, sondern ein Nachweis über Umfang und Zustand der ausgeführten Arbeiten.
Wann Sie den Nachweis brauchen
Drei Fälle sind häufig, und in allen dreien geht es um Geld, das ohne den Nachweis ausbleibt:
- Reparatur in Eigenregie oder in einer freien Werkstatt ohne Rechnung. Ohne Beleg fehlt der Nachweis, dass überhaupt repariert wurde.
- Fiktive Abrechnung mit anschließender Nutzung. Der Nachweis der Verkehrssicherheit ist Voraussetzung für die Nutzungsausfallentschädigung, siehe Ratgeber zum Nutzungsausfall.
- Reparatur im Rahmen des Integritätsinteresses. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zahlt der Versicherer nur bei fachgerechter und vollständiger Instandsetzung. Genau das ist zu belegen.
Was darin steht
Ich halte fest, welche Positionen des Gutachtens umgesetzt wurden, in welchem Zustand sich das Fahrzeug bei der Nachbesichtigung befindet und ab welchem Datum es wieder verkehrssicher ist. Dazu kommen Fotos der reparierten Bereiche und der aktuelle Kilometerstand. Der Umfang bleibt bewusst klein, weil es sich nicht um eine erneute Schadenermittlung handelt.
Was sie nicht ist
Die Reparaturbestätigung bewertet nicht die handwerkliche Qualität jeder einzelnen Naht und ersetzt keine Hauptuntersuchung. Sie sagt aus, dass die im Gutachten kalkulierten Arbeiten am Fahrzeug erkennbar ausgeführt sind und das Fahrzeug am Tag der Nachbesichtigung fahrbereit war.
Die Bestätigung wird nach der Reparatur erstellt, üblicherweise bei einem zweiten Termin von etwa zwanzig Minuten. Bei fiktiver Abrechnung lohnt sich der Termin fast immer, weil die Entschädigung für die Ausfallzeit sonst regelmäßig gestrichen wird.