Nutzungsausfalltabelle
Die Nutzungsausfalltabelle nach Sanden, Danner und Küppersbusch ordnet Fahrzeuge in Gruppen ein und weist jeder Gruppe einen Tagessatz für den Nutzungsausfall zu. Sie wird jährlich fortgeschrieben und ist in der Schadenregulierung die übliche Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Woher die Tabelle kommt
Grundlage des Anspruchs ist nicht die Tabelle, sondern die Rechtsprechung. Der Große Senat für Zivilsachen des BGH hat mit Beschluss vom 09.07.1986 (GSZ 1/86, BGHZ 98, 212) entschieden, dass der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Fahrzeugs ein ersatzfähiger Vermögensschaden ist. Für die Höhe braucht es eine Schätzgrundlage, und genau die liefert die Tabelle.
Herausgegeben wird sie jährlich, üblicherweise über EurotaxSchwacke. Jedes Fahrzeug wird nach Typ, Motorisierung und Ausstattung in eine Gruppe eingeordnet, die Gruppe bestimmt den Tagessatz.
Wie die Einstufung funktioniert
Zwei Punkte werden häufig übersehen:
- Alter mindert die Gruppe. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herabstufung um eine oder zwei Gruppen üblich, weil der Gebrauchswert eines alten Fahrzeugs unter dem eines neuen liegt.
- Maßgeblich ist das konkrete Fahrzeug. Nicht die Modellreihe allgemein, sondern Motorisierung und Ausstattung entscheiden. Zwei Fahrzeuge derselben Baureihe können in verschiedenen Gruppen landen.
Bei sehr alten Fahrzeugen wird statt des Tabellensatzes gelegentlich auf die Vorhaltekosten abgestellt, also auf die reinen Bereitstellungskosten. Der Betrag fällt dann deutlich niedriger aus.
Was Sie für die Auszahlung brauchen
Zwei Angaben: den Tagessatz aus der Gruppe und die Anzahl der Tage. Letztere kommt aus der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer. Dazu kommt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollten und konnten.
Bei einer Reparatur ohne Rechnung ist dafür die Reparaturbestätigung nötig. Die vollständige Berechnung mit Beispielen steht im Ratgeber zum Nutzungsausfall.