FREIR Kfz-Gutachter

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, der beim wirtschaftlichen Totalschaden ausgezahlt wird: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Er bildet ab, was Sie tatsächlich zuschießen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, wenn Sie das beschädigte verkaufen.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Die Rechnung

Nehmen wir ein Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 9.400 Euro. Der Restwert nach dem Unfall liegt bei 2.150 Euro, die kalkulierten Reparaturkosten bei 11.800 Euro.

PositionBetrag
Wiederbeschaffungswert9.400 Euro
Restwert2.150 Euro
Wiederbeschaffungsaufwand7.250 Euro

Ausgezahlt werden 7.250 Euro. Das Fahrzeug bleibt in Ihrem Eigentum, Sie können es zum Restwert verkaufen und kommen so auf die 9.400 Euro, die ein gleichwertiges Fahrzeug kostet.

Wann diese Rechnung greift

Sie greift, sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und keine der beiden Ausnahmen einschlägig ist:

  • Reparaturkosten bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bei fachgerechter Reparatur und sechs Monaten Weiternutzung, siehe Integritätsinteresse.
  • Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, dann wird ohnehin auf Reparaturbasis abgerechnet.

Der übliche Streitpunkt

Beide Eingangsgrößen sind angreifbar, und beide bewegen den Auszahlungsbetrag in dieselbe Richtung. Ein um 800 Euro zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert und ein um 700 Euro zu hoch angesetzter Restwert kosten Sie zusammen 1.500 Euro, ohne dass sich am Fahrzeug etwas ändert.

Der zweite Punkt ist der häufigere. Wie Sie mit einem Onlineangebot des Versicherers umgehen, steht unter Restwertbörse. Die vollständige Darstellung mit allen Zwischenschritten steht im Ratgeber zum Totalschaden.