FREIR Kfz-Gutachter

Restwertbörse

Eine Restwertbörse ist eine überregionale Onlineplattform, auf der Aufkäufer Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben. Versicherer nutzen solche Gebote, um beim Totalschaden einen höheren Restwert anzusetzen und die Entschädigung zu senken. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch der regionale Markt.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Der typische Ablauf

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ermittle ich den Restwert über konkrete Angebote von Aufkäufern aus der Region Leipzig. Kurz nach Eingang des Gutachtens schickt der Versicherer häufig ein höheres Gebot aus einer Restwertbörse, oft von einem Händler mehrere hundert Kilometer entfernt. Die Rechnung des Versicherers geht dann von diesem höheren Wert aus, und Ihre Auszahlung sinkt entsprechend.

Was der BGH dazu sagt

Sie müssen sich auf einen solchen Sondermarkt nicht verweisen lassen. Der BGH hat mit Urteil vom 12.07.2005 (Az. VI ZR 132/04) entschieden, dass der Restwert auf dem allgemein zugänglichen regionalen Markt zu ermitteln ist. Mit Urteil vom 13.10.2009 (Az. VI ZR 318/08) hat er bestätigt, dass drei konkrete Angebote dieses regionalen Marktes genügen.

Wer sein Fahrzeug bereits zum gutachterlich ermittelten Restwert verkauft hat, bevor das Angebot des Versicherers eintraf, ist geschützt. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst das Gutachten abwarten, dann verkaufen.

Was daraus für Sie folgt

Kommt ein Onlinegebot nach Ihrem Verkauf, ist es für die Abrechnung ohne Bedeutung. Kommt es vorher, prüfen Sie zwei Punkte: Ist das Gebot verbindlich, und holt der Aufkäufer das Fahrzeug ohne Zusatzkosten bei Ihnen ab? Fehlt eines von beidem, ist es kein taugliches Angebot.

Wie sich Restwert und Wiederbeschaffungswert zur Auszahlung verrechnen, steht unter Wiederbeschaffungsaufwand und ausführlich im Ratgeber zum Totalschaden.