FREIR Kfz-Gutachter

Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert

Zwei Zahlen entscheiden darüber, ob Ihr Auto repariert oder abgerechnet wird. Beide lassen sich prüfen.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Kurz gesagt

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Abgerechnet wird dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, im Fachjargon Wiederbeschaffungsaufwand. Grundlage ist § 249 Abs. 2 BGB. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen. Den Restwert ermittle ich auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt, nicht über bundesweite Restwertbörsen.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Der technische Totalschaden ist etwas anderes: Da ist das Fahrzeug so zerstört, dass sich eine Reparatur überhaupt nicht mehr durchführen lässt. Der technische Totalschaden ist selten, der wirtschaftliche ist der Regelfall.

Für die Einordnung brauche ich drei Werte, und alle drei stehen in meinem Gutachten:

WertWas er bedeutet
ReparaturkostenWas die fachgerechte Instandsetzung kostet, kalkuliert nach Herstellervorgaben
WiederbeschaffungswertWas ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler in der Region kostet
RestwertWas Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch bringt

Wie wird abgerechnet?

Beim Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ein Beispiel mit runden Zahlen:

  • Wiederbeschaffungswert: 9.500 Euro
  • Restwert: 2.300 Euro
  • Auszahlung: 7.200 Euro

Sie behalten das Fahrzeug und verkaufen es selbst, oder Sie geben es ab. In beiden Fällen bleibt die Rechnung dieselbe. Was Sie mit dem Wrack machen, ist Ihre Entscheidung.

Warum der Wiederbeschaffungswert oft zu niedrig angesetzt wird

Der Wiederbeschaffungswert ist kein Schätzwert und keine Verhandlungsmasse. Er beschreibt, was Sie zahlen müssten, um bei einem seriösen Händler ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen. Gleichwertig heißt: vergleichbare Laufleistung, vergleichbare Ausstattung, vergleichbarer Zustand, und mit Gewährleistung.

Genau an dieser Stelle wird häufig gekürzt. Wenn ein Prüfbericht Ihren Wagen mit Privatangeboten aus Kleinanzeigen vergleicht, ist das kein gleichwertiger Ersatz. Privatverkäufe haben keine Gewährleistung, und der Preisunterschied liegt oft im vierstelligen Bereich. Ich dokumentiere deshalb, welche Vergleichsfahrzeuge ich herangezogen habe und woher sie stammen.

Bei älteren Fahrzeugen oder ungewöhnlichen Ausstattungen ist der Markt dünn. Dann gehört in das Gutachten, wie ich zu dem Wert gekommen bin, und nicht nur die Zahl.

Restwert: der Punkt, an dem am meisten Geld verloren geht

Der Restwert wird auf dem für Sie allgemein zugänglichen regionalen Markt ermittelt. Das ist keine Formulierung aus dem Lehrbuch, sondern die Vorgabe des BGH aus dem Urteil vom 12.07.2005 (Az. VI ZR 132/04). Ich hole dafür Angebote von Aufkäufern und Händlern aus der Region ein und weise sie im Gutachten aus.

Was regelmäßig passiert: Die Versicherung schickt nach Erhalt des Gutachtens ein höheres Restwertangebot aus einer bundesweiten Restwertbörse. Ein Aufkäufer aus mehreren hundert Kilometern Entfernung bietet 900 Euro mehr, und die Auszahlung sinkt um genau diesen Betrag.

Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen. Wenn ich den Restwert ordnungsgemäß auf dem regionalen Markt ermittelt habe, ist die Versicherung an meinen Wert gebunden. Der BGH hat das am 27.09.2016 (Az. VI ZR 673/15) klargestellt.

Wichtig für die Praxis: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor der Restwert feststeht und Sie mit mir gesprochen haben. Wer vorher verkauft, verliert die Grundlage für die Diskussion.

Der Bereich zwischen den Zahlen

Zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert gibt es einen Bereich, in dem Sie trotz Totalschadens reparieren lassen dürfen. Liegen die Reparaturkosten in unserem Beispiel bei 8.400 Euro, also über den 7.200 Euro Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert von 9.500 Euro, dann bekommen Sie die Reparaturkosten ersetzt. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen.

Darüber hinaus greift die 130-Prozent-Regel. Bis zu dieser Grenze ist eine Reparatur möglich, wenn sie vollständig und fachgerecht nach Gutachtenvorgabe ausgeführt wird und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate behalten.

Was mit der Mehrwertsteuer passiert

Ausgezahlt wird zunächst netto. Die Umsatzsteuer bekommen Sie erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn Sie ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler kaufen. Kaufen Sie privat oder gar nicht, bleibt es beim Nettobetrag. Grundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Das ist ein häufiger Grund für Nachfragen: Auf dem Kontoauszug steht weniger, als im Gutachten steht. Meist liegt es genau daran, nicht an einer Kürzung.

Was ich für Sie tue

Beim Totalschaden hängt viel an zwei Zahlen, und beide lassen sich prüfen. Ich dokumentiere im Gutachten:

  1. Welche Vergleichsfahrzeuge dem Wiederbeschaffungswert zugrunde liegen
  2. Von welchen Anbietern die Restwertangebote stammen und aus welcher Entfernung
  3. Ab wann das Fahrzeug abgemeldet werden kann, ohne Ansprüche zu gefährden
  4. Ob eine Reparatur im 130-Prozent-Bereich wirtschaftlich sinnvoll wäre

Wenn die Versicherung später kürzt oder ein eigenes Restwertangebot nachschiebt, nehme ich dazu Stellung. Mehr dazu unter Versicherung kürzt das Gutachten.

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in Leipzig oder Umgebung steht und Sie nicht wissen, ob sich eine Reparatur noch lohnt: Melden Sie den Schaden, ich sehe mir das Fahrzeug an und sage Ihnen, wo Sie stehen.

Häufige Fragen dazu

Muss ich das Fahrzeug an den Aufkäufer verkaufen, den die Versicherung nennt?

Nein. Sie dürfen Ihr Fahrzeug verkaufen, an wen Sie wollen, oder es behalten. Wenn Sie sich an den Restwert aus meinem Gutachten halten, ist die Versicherung daran gebunden, sofern ich ordnungsgemäß ermittelt habe. Der BGH hat das am 27.09.2016 im Verfahren VI ZR 673/15 bestätigt.

Was bedeutet Wiederbeschaffungsaufwand?

Das ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 9.500 Euro und einem Restwert von 2.300 Euro beträgt der Wiederbeschaffungsaufwand 7.200 Euro. Diesen Betrag zahlt die gegnerische Versicherung beim Totalschaden aus.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt?

Nur wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler, wird die enthaltene Umsatzsteuer erstattet. Bei einem Privatkauf oder ohne Ersatzbeschaffung bleibt es beim Nettobetrag. Das regelt § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Wie lange darf ich mit der Entscheidung warten?

Der Restwert in meinem Gutachten hat eine begrenzte Gültigkeit, üblich sind drei bis vier Wochen. Der Fahrzeugmarkt bewegt sich, und ein Angebot von vor drei Monaten trägt nicht mehr. Melden Sie sich, bevor Sie verkaufen, dann prüfe ich, ob der Wert noch aktuell ist.

Was ist ein unechter Totalschaden?

So nennt man den Fall, in dem die Reparatur technisch möglich ist und die Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegen. Sie dürfen dann reparieren lassen und bekommen die Reparaturkosten ersetzt, müssen das Fahrzeug aber weiter nutzen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
  • § 251 BGB, Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html
  • BGH, Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04, Restwertermittlung auf dem allgemein zugänglichen regionalen Markt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.07.2005&Aktenzeichen=VI%20ZR%20132/04
  • BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, Bindung an das Gutachten bei ordnungsgemäßer Restwertermittlung https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.09.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20673/15

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt wieder, wie ich als Sachverständiger arbeite und worauf es bei der Schadenaufnahme ankommt. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.