FREIR Kfz-Gutachter

Soforthilfe Für unterwegs, direkt am Unfallort

Die ersten 30 Minuten nach einem Unfall

Zwölf Schritte in der Reihenfolge, in der sie am Unfallort tatsächlich dran sind. Lesen Sie von oben nach unten und lassen Sie sich nicht hetzen, auch wenn hinter Ihnen jemand hupt.

Was ist nach einem Unfall zuerst zu tun?

Halten Sie an, schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Sichern Sie die Stelle mit dem Warndreieck ab, innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn 150 bis 200 Meter entfernt. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie 112, danach erst um Papiere und Fotos. Wer weiterfährt, macht sich nach § 142 StGB strafbar.

Checkliste für den Unfallort

Die Zeitangaben sind Anhaltspunkte. Wichtiger als die Minute ist die Reihenfolge: erst Sicherheit, dann Menschen, dann Beweise, zuletzt Papier.

  1. Sofort

    Anhalten und Warnblinker einschalten

    Fahren Sie nicht weiter, auch nicht ein Stück um die Ecke. § 34 StVO verpflichtet Sie zu halten, und wer sich entfernt, begeht Fahrerflucht nach § 142 StGB. Warnblinker an, Motor aus.

  2. Vor dem Aussteigen

    Warnweste anziehen

    Die Weste liegt im Fahrzeug, seit § 53a Abs. 2 StVZO sie vorschreibt. Ziehen Sie sie an, bevor Sie die Tür öffnen. Auf einer Landstraße bei Dämmerung entscheidet das über mehr als Ihr Gutachten.

  3. Minute 1 bis 3

    Unfallstelle absichern

    Warndreieck aufstellen, und zwar weit genug entfernt: innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 200 Meter. Hinter Kurven und Kuppen stellen Sie es davor auf. Gehen Sie hinter die Leitplanke, nicht neben das Fahrzeug.

  4. Minute 1 bis 3

    Verletzten helfen, Notruf 112

    Menschen vor Blech. Wählen Sie 112, wenn jemand verletzt ist oder Sie es nicht sicher beurteilen können. Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c StGB strafbar. Erste Hilfe leisten Sie im Rahmen dessen, was Sie können.

  5. Minute 3 bis 5

    Polizei rufen unter 110

    Rufen Sie die Polizei, wenn jemand verletzt ist, die Schuldfrage strittig ist, der Gegner weggefahren ist, Alkohol oder Drogen im Spiel sind, ein Firmen-, Miet- oder Leasingfahrzeug beteiligt ist oder die Verständigung schwerfällt. Bei einem klaren Blechschaden unter Einigen ist sie nicht zwingend.

  6. Minute 5 bis 10

    Daten des Unfallgegners aufnehmen

    Name und Anschrift des Fahrers, dazu den Halter, falls es nicht dieselbe Person ist. Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer stehen auf der Versicherungsbestätigung. Fotografieren Sie Führerschein und Fahrzeugschein ab, das geht schneller als Abschreiben und kein Zahlendreher schleicht sich ein.

  7. Minute 5 bis 10

    Nichts unterschreiben

    Kein Schuldanerkenntnis, keine Erklärung, kein vorgefertigtes Formular des Gegners. Sie können am Unfallort nicht überblicken, was passiert ist und was es kostet. Ein Satz genügt: Die Schuldfrage klären die Versicherungen.

  8. Minute 10 bis 20

    Fotografieren, bevor etwas bewegt wird

    Vier Übersichtsaufnahmen aus vier Richtungen, dann die Endstellung beider Fahrzeuge zueinander, Kennzeichen, Schäden im Detail, Bremsspuren, Glassplitter, Ampel oder Verkehrszeichen und die Sichtverhältnisse. Lieber 40 Bilder zu viel als drei zu wenig. Diese Bilder sind später oft der einzige Beweis für die Endstellung.

  9. Minute 10 bis 20

    Zeugen notieren

    Fragen Sie Umstehende nach Namen und Telefonnummer und notieren Sie beides sofort. Beteiligte Insassen sind keine neutralen Zeugen. Ein einziger unbeteiligter Zeuge entscheidet bei strittiger Schuldfrage regelmäßig den ganzen Fall.

  10. Minute 20 bis 25

    Erst dann die Fahrbahn räumen

    Bei geringem Schaden verlangt § 34 StVO, dass Sie zügig freimachen. Räumen Sie aber erst, wenn die Endstellung fotografiert ist, und markieren Sie sie notfalls mit Kreide. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hat das Freimachen Vorrang, dort gehen Sie hinter die Schutzplanke.

  11. Minute 20 bis 30

    Nicht weiterfahren, wenn es nicht sicher ist

    Auslaufende Flüssigkeit, gerissene Reifen, verzogene Türen, ausgelöste Airbags oder beschädigte Beleuchtung heißen: stehen lassen. Lassen Sie abschleppen. Die Abschlepp- und Standkosten gehören bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden.

  12. Minute 20 bis 30

    Gutachter anrufen, nichts reparieren

    Melden Sie sich bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl, bevor die gegnerische Versicherung einen schickt. Bis zur Besichtigung wird nichts instandgesetzt und nichts entsorgt, auch keine abgerissene Zierleiste. Was repariert ist, lässt sich nicht mehr beweisen.

Bitte nicht

Fünf Dinge, die Sie später Geld kosten

Jeder dieser Punkte ist mir in der Praxis schon begegnet, und jeder hat den Geschädigten am Ende etwas gekostet.

  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch nicht mündlich am Telefon.
  • Keine Barzahlung mit dem Unfallgegner vereinbaren, solange die Schadenhöhe unbekannt ist.
  • Das Fahrzeug nicht reparieren, aufräumen oder Teile entsorgen lassen.
  • Das Fahrzeug nicht verkaufen, bevor der Restwert im Gutachten steht.
  • Bei einem beschädigten parkenden Auto keinen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen und wegfahren. Das erfüllt § 142 StGB nicht, Sie müssen eine angemessene Zeit warten und danach die Polizei verständigen.
Danach

Was in den nächsten Stunden zu tun ist

Die Unfallstelle ist geräumt, Sie sind zu Hause. Jetzt entscheidet sich, wie viel von Ihrem Schaden am Ende ersetzt wird.

  • Noch am selben Tag: eigene Versicherung informieren

    Die Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung, üblich ist eine Woche. Das gilt auch dann, wenn der andere schuld ist. Die Meldung ist noch kein Antrag auf Leistung.

  • Innerhalb von 24 Stunden: Beschwerden ärztlich abklären

    Nackenschmerzen setzen oft erst am nächsten Morgen ein. Ohne ärztliche Dokumentation in den ersten Tagen wird ein Personenschaden später kaum anerkannt. Gehen Sie hin, auch wenn es sich nach wenig anfühlt.

  • Innerhalb von ein bis zwei Tagen: Gutachten und Anwalt

    Ich besichtige in der Regel binnen 24 Stunden vor Ort. Parallel schaltet Ihr Anwalt die gegnerische Versicherung ein. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite beide Kosten, Grundlage ist § 249 BGB.

  • Sobald das Gutachten vorliegt: Ersatzmobilität klären

    Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und der Nutzungsausfallentschädigung. Der Tagessatz für den Nutzungsausfall ergibt sich aus der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch und steht in meinem Gutachten.

Der wichtigste Punkt bleibt: Bis zur Besichtigung wird am Fahrzeug nichts gerichtet. Auch nicht die lose Zierleiste, auch nicht der Spiegel, auch nicht provisorisch. Die Versicherung ersetzt nur, was dokumentiert ist.

Häufige Fragen am Unfallort

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein, bei einem eindeutigen Blechschaden mit einsichtigem Gegner ist die Polizei nicht zwingend. Rufen Sie sie trotzdem, wenn jemand verletzt ist, die Schuld strittig bleibt, ein Miet- oder Firmenfahrzeug beteiligt ist oder Sie sich unwohl fühlen. Ein polizeiliches Aktenzeichen erleichtert die Regulierung erheblich.

Ich habe ein parkendes Auto beschädigt, reicht ein Zettel?

Nein. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer erfüllt die Pflichten aus § 142 StGB nicht. Sie müssen eine angemessene Zeit am Fahrzeug warten, bei einem kleinen Schaden werden dafür etwa 30 Minuten angenommen, und danach die Polizei verständigen. Sonst droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?

Über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00. Dort genügt das Kennzeichen mit dem Unfalldatum, und Sie erfahren, welcher Versicherer für das Fahrzeug zuständig ist. Der Dienst ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Darf ich abschleppen lassen, bevor der Gutachter da war?

Ja. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug bleibt nicht an der Unfallstelle stehen. Sagen Sie dem Abschleppunternehmen nur, dass am Fahrzeug bis zur Besichtigung nichts gerichtet werden soll. Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug abgestellt wurde.

Die gegnerische Versicherung will sofort einen eigenen Gutachter schicken. Muss ich zustimmen?

Nein. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen, und die gegnerische Versicherung trägt bei unverschuldetem Unfall dennoch die Kosten. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 30. November 2004 bestätigt (VI ZR 365/03). Lehnen Sie den Termin ruhig ab und beauftragen Sie jemanden Ihres Vertrauens.

Alle Fragen und Antworten

Wie es nach Ihrer Meldung weitergeht

Schaden melden

Worum geht es?

Für Sie kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung mein Honorar.

Über dieses Formular nehme ich nur unverschuldete Unfälle an. Für alle anderen Leistungen melden Sie sich bitte direkt bei mir.

Wie erreiche ich Sie?

Am besten die Nummer, unter der Sie WhatsApp nutzen. Ich melde mich meist dort, weil sich Fotos vom Schaden so am schnellsten klären lassen. Sie bekommen keine Werbung.

Hierhin schicke ich Ihnen später das Gutachten.

Ich komme zu Ihnen. Das Auto muss nicht bewegt werden.

Was ist passiert?

Hilft mir, den Termin schneller einzuplanen. Sie können das Feld auch leer lassen, ich frage dann am Telefon.

Antwort in der Regel innerhalb von 30 Minuten, täglich zwischen 7 und 21 Uhr.

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