FREIR Kfz-Gutachter

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Bei klarer Haftung des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für mein Gutachten.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Schadengutachten. Grundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB: Der Schädiger schuldet den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, und die Kosten der Schadenfeststellung gehören dazu. Voraussetzung ist ein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, die Gerichte je nach Region zwischen 750 und 1.000 Euro brutto ansetzen. Bei einer Haftungsquote erstattet die Versicherung das Honorar anteilig.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Gutachterkosten, sobald die Haftung feststeht. Sie beauftragen mich, ich stelle den Schaden fest, und die Rechnung geht an die gegnerische Versicherung. Grundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Danach schuldet der Schädiger den Geldbetrag, der zur Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlich ist, und die Kosten der Schadenfeststellung gehören nach ständiger Rechtsprechung dazu.

Im Alltag heißt das: Sie erteilen den Auftrag und bleiben mein Auftraggeber. Ich ermittle den Schaden in Ihrem Interesse, die Gegenseite zahlt am Ende die Rechnung. Diese Aufteilung ist so gewollt. Ohne sie wären Sie auf die Zahlen desjenigen angewiesen, der möglichst wenig überweisen möchte.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Anspruch?

Ihr Anspruch richtet sich gegen den Fahrer aus § 823 BGB und gegen den Halter aus § 7 StVG. Gegen die Versicherung selbst können Sie nach § 115 Abs. 1 VVG unmittelbar vorgehen. Die Höhe des Ersatzes regelt § 249 BGB, und dort sitzt auch der Hebel für die Gutachterkosten.

Der BGH hat am 23.01.2007 (VI ZR 67/06) klargestellt, dass Sie den Sachverständigen frei wählen. Eine Marktforschung nach dem günstigsten Honorar schuldet Ihnen niemand. Erforderlich sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage machen würde. Weil ein Fahrzeughalter den Schaden hinter einer Stoßstange nicht beurteilen kann, ist ein Gutachten oberhalb der Bagatellgrenze regelmäßig erforderlich.

Dieselbe Entscheidung sagt noch etwas Wichtiges: Weder der Schädiger noch das Gericht darf im Schadensersatzprozess eine allgemeine Preiskontrolle über Sachverständigenhonorare führen. Solange Sie sich im Rahmen des Erforderlichen halten, ist die Honorarhöhe eine Sache zwischen mir und Ihnen.

Eine Grenze zieht § 254 Abs. 2 BGB. Die Schadensminderungspflicht verlangt von Ihnen, den Aufwand in vernünftigem Rahmen zu halten. Sie verlangt keine Preisrecherche und keinen Verzicht auf eine sachverständige Feststellung. Der Maßstab bleibt, was Sie als Laie erkennen konnten.

Welche Positionen übernimmt die gegnerische Versicherung?

Erstattet wird das Sachverständigenhonorar samt der üblichen Nebenkosten. Der Umfang richtet sich danach, was zur Bezifferung Ihres Anspruchs nötig ist. Ein Schadengutachten leistet deshalb deutlich mehr als eine Reparaturkalkulation.

Im Regelfall enthalten sind:

  • Besichtigung des Fahrzeugs mit vollständiger Lichtbilddokumentation
  • Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen
  • Feststellung der merkantilen Wertminderung, die nach § 251 Abs. 1 BGB in Geld auszugleichen ist
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn ein Totalschaden im Raum steht
  • Einstufung in eine Fahrzeuggruppe der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch als Basis für den Nutzungsausfall
  • Angaben zu Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer und erkennbaren Vorschäden
  • Fahrt-, Foto-, Schreib- und Portokosten als Nebenkosten

Ab welcher Schadenhöhe zahlt die Versicherung das Gutachten?

Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze erstattet die Versicherung die Gutachterkosten meist nicht. Der BGH hat am 30.11.2004 (VI ZR 365/03) entschieden, dass ein Schaden von 715,81 Euro, damals 1.400 DM, keine Bagatelle mehr darstellt. Die Instanzgerichte ziehen die Linie heute überwiegend zwischen 750 und 1.000 Euro brutto. Einzelne Gerichte gehen wegen gestiegener Werkstattkosten höher.

Der BGH hat in derselben Entscheidung betont, dass es auf den Zeitpunkt der Beauftragung ankommt. Vor der Besichtigung wissen Sie noch gar nicht, wie hoch der Schaden ausfällt. Durften Sie bei einer eingedrückten Tür mit verzogener Säule von einem erheblichen Schaden ausgehen, bleibt der Anspruch bestehen, selbst wenn die Kalkulation später knapp unter der Grenze landet. Wie Sie den Grenzfall einschätzen, steht im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Aus meiner Erfahrung in Leipzig verschiebt sich diese Frage ohnehin nach oben. Moderne Stoßfänger tragen Radarsensoren, Kameras und Parkhilfe. Ein Fahrzeug aus den letzten fünf Baujahren liegt bei einem lackierten Blechteil fast immer über 1.000 Euro, sobald mehr als die Oberfläche betroffen ist. Wirklich unter die Grenze fallen meist nur Schrammen an Kunststoffteilen ohne Technik dahinter.

Wer zahlt bei Eigenverschulden oder Teilschuld?

Bei einem selbst verursachten Schaden gibt es keinen Anspruch gegen einen Dritten. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, steuert diese die Schadenfeststellung und beauftragt in der Regel einen eigenen Prüfer auf ihre Kosten. Ein zusätzliches Gutachten von mir zahlen Sie dann aus eigener Tasche, etwa wenn Sie die Kalkulation der Kasko überprüfen lassen möchten.

Bei einer Haftungsquote erstattet die gegnerische Versicherung das Honorar anteilig. Bei 50 zu 50 sind das 50 Prozent, den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Ist zusätzlich eine Kaskoversicherung im Spiel, greift beim Sachschaden häufig das Quotenvorrecht zu Ihren Gunsten. Die Rechenwege dazu stehen unter Quotenvorrecht bei Teilschuld.

KonstellationWer beauftragtWer trägt die Gutachterkosten
Unverschuldeter Unfall, Haftung geklärtSie als GeschädigterKfz-Haftpflicht des Gegners, in voller Höhe
Teilschuld, etwa 50 zu 50Sie als Geschädigteranteilig nach Haftungsquote
Selbst verursacht, Vollkasko vorhandenmeist der KaskoversichererKaskoversicherer für seinen eigenen Prüfbericht
Selbst verursacht, keine KaskoSieSie
Schaden unter der BagatellgrenzeSie, falls gewünschtin der Regel Sie

Muss ich das Honorar vorstrecken?

Meistens nicht. Üblich ist eine Abtretung erfüllungshalber. Sie treten Ihren Erstattungsanspruch in Höhe des Honorars an mich ab, ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Zahlt die Versicherung nur einen Teil, bleibt die offene Forderung zunächst bei mir und belastet Sie nicht.

Wenn Sie die Rechnung selbst begleichen, hat das einen prozessualen Vorteil. Der BGH hat am 26.04.2016 (VI ZR 50/15) entschieden, dass der tatsächlich gezahlte Betrag ein Indiz für die Erforderlichkeit der Aufwendung ist. Die bloße Rechnungshöhe ohne Zahlung trägt diese Indizwirkung nicht. Wer also liquide ist und später klagen müsste, steht mit einer bezahlten Rechnung etwas besser da.

Was tun, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Kürzungen kommen vor, meist mit Verweis auf eine Honorartabelle oder einen sogenannten Prüfbericht. Solche Berichte entstehen häufig am Schreibtisch, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat. Gerichte messen einem Bericht ohne eigene Besichtigung wenig Gewicht bei.

Für Sie ist die Lage entspannter, als das Kürzungsschreiben klingt. Nach der Rechtsprechung des BGH tragen Sie das Risiko einer überhöhten Honorarforderung nur dann, wenn die Überhöhung für einen Laien erkennbar war. Ein Sachverständiger, der marktübliche Sätze abrechnet, fällt nicht darunter. Was Sie konkret tun können, steht unter Versicherung kürzt das Gutachten.

Häufig trifft es dabei nicht nur das Honorar. Gekürzt werden gern auch Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge und Beilackierung, besonders bei fiktiver Abrechnung. Diese Positionen stehen im Gutachten begründet drin, deshalb lassen sie sich einzeln nachweisen. Ein pauschaler Abzug ohne Begründung muss von Ihnen niemand hingenommen werden.

Praktisch gehen Sie so vor: Fordern Sie schriftlich eine Aufstellung, welche Position aus welchem Grund gekürzt wurde. Prüfen Sie, ob dem Kürzungsschreiben eine eigene Besichtigung zugrunde liegt. Melden Sie sich anschließend bei mir, damit ich zu den strittigen Punkten Stellung nehme.

Wie läuft die Beauftragung in Leipzig ab?

Sie rufen mich an oder schreiben mir kurz, was passiert ist. Ich vereinbare einen Besichtigungstermin, meist am selben oder am folgenden Werktag. In Leipzig und im Umland komme ich zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Mein Büro liegt in der Dessauer Str. 40 in 04129 Leipzig-Eutritzsch, von dort bin ich im Stadtgebiet zügig unterwegs.

Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten und übergebe es Ihnen. Auf Wunsch geht eine Ausfertigung an die regulierende Versicherung und an Ihren Anwalt. In über zehn Jahren als freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger habe ich mehr als 1.000 Gutachten erstellt, der größte Teil davon Haftpflichtschäden nach Verkehrsunfällen. Wie ein solcher Auftrag im Detail abläuft, steht auf der Seite Unfallgutachten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Schaden über der Bagatellgrenze liegt, schildern Sie mir den Hergang und schicken Sie zwei Fotos mit. Ich sage Ihnen dann, ob sich ein Gutachten trägt: Schaden melden.

Häufige Fragen dazu

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

In der Regel nicht. Üblich ist eine Abtretung erfüllungshalber, bei der Sie Ihren Erstattungsanspruch in Höhe des Honorars an mich abtreten und ich direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechne.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Der BGH hat mit Urteil vom 23.01.2007 (VI ZR 67/06) bestätigt, dass der Geschädigte den Sachverständigen frei wählt und keine Marktforschung nach dem günstigsten Honorar betreiben muss.

Was passiert, wenn der Schaden am Ende unter 750 Euro liegt?

Entscheidend ist die Sicht im Zeitpunkt der Beauftragung. Durfte ein Laie nach dem sichtbaren Schadenbild von einem größeren Schaden ausgehen, bleibt der Erstattungsanspruch bestehen, auch wenn die Kalkulation später niedriger ausfällt.

Zahlt die Versicherung auch die Nebenkosten des Gutachtens?

Fahrtkosten, Lichtbilder, Schreibkosten und Porto gehören zum erstattungsfähigen Aufwand. Die Höhe der Nebenkosten dürfen Gerichte nach § 287 ZPO schätzen, wenn Streit entsteht.

Wer zahlt, wenn ich eine Teilschuld habe?

Die gegnerische Versicherung erstattet das Honorar entsprechend der Haftungsquote. Bei 50 zu 50 werden also 50 Prozent gezahlt, den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes Bürgerliches Gesetzbuch, § 249 Abs. 2 Satz 1
  • § 115 VVG, Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer Versicherungsvertragsgesetz, § 115 Abs. 1
  • BGH zur freien Wahl des Sachverständigen und zur Preiskontrolle BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06
  • BGH zur Bagatellschadengrenze und zur Erforderlichkeit des Gutachtens BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03
  • BGH zur Indizwirkung der beglichenen Sachverständigenrechnung BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt wieder, wie ich als Sachverständiger arbeite und worauf es bei der Schadenaufnahme ankommt. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.