Freie Werkstattwahl und das Verweisungsrecht der Versicherung
Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Stundensätze kürzt und eine eigene Werkstatt vorschlägt, entscheidet die BGH-Rechtsprechung darüber, ob Sie sich darauf einlassen müssen.
Kurz gesagt
Die gegnerische Versicherung darf Sie nach § 254 Abs. 2 BGB nur dann auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, wenn sie einen konkreten Betrieb mit Anschrift benennt, dieser für Sie ohne Weiteres erreichbar ist und dort auf dem Qualitätsniveau einer markengebundenen Fachwerkstatt gearbeitet wird. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre und bei durchgehender Wartung in der Markenwerkstatt ist der Verweis regelmäßig unzumutbar (BGH, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09). Die Darlegungs- und Beweislast trägt vollständig die Versicherung.
Muss ich mich auf eine freie Werkstatt verweisen lassen?
Nur wenn die gegnerische Versicherung vier Punkte belegt. Sie muss einen konkreten Betrieb mit Namen und Anschrift benennen, dieser muss für Sie ohne Weiteres erreichbar sein, die Arbeit dort muss dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entsprechen, und der Verweis darf Ihnen im Einzelfall nicht unzumutbar sein. Die Darlegungs- und Beweislast für alle vier Punkte liegt bei der Versicherung. Solange sie das nicht leistet, gelten die Stundenverrechnungssätze aus Ihrem Gutachten.
Der Ausgangspunkt steht in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Sie können den Geldbetrag verlangen, der zur Wiederherstellung erforderlich ist. Maßstab dafür ist Ihre Lage als Geschädigter. Die interne Kalkulation eines Schadensteuerungsdienstleisters ersetzt diesen Maßstab nicht. Erst über § 254 Abs. 2 BGB, die Schadensminderungspflicht, kann die Gegenseite Ihnen überhaupt eine billigere Reparaturmöglichkeit entgegenhalten. Das ist die Ausnahme, und sie muss begründet werden.
Was hat der BGH zum Verweis auf eine freie Werkstatt entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat die Linie über gut zwanzig Jahre in mehreren Urteilen ausgebaut. Im Porsche-Urteil vom 29.04.2003 (VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1) hat er festgehalten, dass Sie bei fiktiver Abrechnung die üblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen dürfen, die ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Ein abstrakter Mittelwert aus Marken- und freien Betrieben einer Region genügt dafür ausdrücklich nicht.
Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
- BGH, 29.04.2003, VI ZR 398/02 (Porsche): Stundensätze der Markenwerkstatt sind der Regelfall. Wer eine günstigere gleichwertige Reparatur mühelos zur Verfügung hat, muss sich darauf verweisen lassen.
- BGH, 20.10.2009, VI ZR 53/09 (VW): Der Schädiger muss darlegen und notfalls beweisen, dass die freie Fachwerkstatt qualitativ gleichwertig arbeitet. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre und bei durchgehender Markenwartung ist der Verweis regelmäßig unzumutbar.
- BGH, 23.02.2010, VI ZR 91/09 (BMW): Bei einem Fahrzeug von über achteinhalb Jahren und rund 139.000 Kilometern spielen Garantie und Kulanz keine Rolle mehr. Der Verweis rückt damit näher.
- BGH, 13.07.2010, VI ZR 259/09: Ein zertifizierter Meisterbetrieb mit externer Qualitätskontrolle und Originalteilen kann den Gleichwertigkeitstest bestehen.
- BGH, 15.07.2014, VI ZR 313/13: Der Verweis ist auch noch während eines laufenden Prozesses möglich.
- BGH, 28.04.2015, VI ZR 267/14: Beruht der niedrige Preis der freien Werkstatt auf einer Sondervereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer, ist die Reparatur dort unzumutbar.
- BGH, 07.02.2017, VI ZR 182/16: Bei einem über neun Jahre alten Wagen, der zuletzt nicht mehr markengebunden gewartet wurde, greift der Verweis.
Welche Voraussetzungen muss der Verweis konkret erfüllen?
Ein Verweis ist wirksam, wenn alle vier Bedingungen zusammen erfüllt sind. Fällt eine weg, bleibt es bei Ihrer Gutachtenkalkulation. Die folgende Tabelle fasst zusammen, worauf ich in Kürzungsschreiben zuerst schaue.
| Voraussetzung | Was das bedeutet | Wer muss es beweisen |
|---|---|---|
| Konkrete Benennung | Name und Anschrift eines bestimmten Betriebs, kein Hinweis auf ein Partnernetzwerk | Versicherung |
| Zugänglichkeit | Mühelos und ohne Weiteres erreichbar, also im örtlichen Umfeld | Versicherung |
| Gleichwertigkeit | Qualifiziertes Personal, Originalersatzteile, überprüfte Reparaturqualität | Versicherung |
| Zumutbarkeit | Kein junges Fahrzeug, keine durchgehende Markenwartung, kein Sonderpreis für den Versicherer | Versicherung legt vor, Sie halten dagegen |
Bei der Gleichwertigkeit lohnt ein genauer Blick. Moderne Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen brauchen nach Karosseriearbeiten eine Kalibrierung der Kameras und Radarsensoren. Wer diese Ausrüstung nicht vorhält, arbeitet nicht auf dem Niveau der Markenwerkstatt, unabhängig vom Stundensatz. Dasselbe gilt für Klebe- und Fügeverfahren an hochfesten Stählen oder für Aluminiumkarosserien, die einen abgetrennten Arbeitsbereich verlangen.
Wann ist der Verweis auf eine freie Werkstatt unzumutbar?
Unzumutbar ist der Verweis vor allem bei jungen Fahrzeugen bis drei Jahre und bei älteren Fahrzeugen, die Sie durchgehend in der Markenwerkstatt haben warten und reparieren lassen. Ebenfalls unzumutbar ist eine Werkstatt, die nur deshalb billiger ist, weil sie mit dem Haftpflichtversicherer Sonderkonditionen vereinbart hat. Diese Fallgruppen hat der BGH ausdrücklich anerkannt.
Praktisch entscheidend ist, dass Sie die Umstände vortragen. Die Drei-Jahres-Grenze wirkt von selbst, weil sich das Alter aus der Zulassungsbescheinigung ergibt. Die Scheckheftpflege müssen Sie dagegen konkret darlegen, etwa mit dem Serviceheft oder den Rechnungen der letzten Inspektionen. Der BGH hat 2017 klargestellt, dass Lücken in den Jahren vor dem Unfall den Schutz kosten können. Ein Wagen, der bis 2019 beim Vertragshändler war und danach beim Nachbarn um die Ecke, steht schlechter da als ein lückenlos gepflegtes Fahrzeug.
Weitere Punkte, die gegen die Zumutbarkeit sprechen können:
- Laufende Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Mobilitätsgarantie, die an die Markenwartung geknüpft ist
- Leasingvertrag mit Rückgabeverpflichtung und Vorgaben zur Instandsetzung
- Spezialfahrzeuge, Wohnmobile oder Elektrofahrzeuge mit Hochvoltarbeiten, für die der genannte Betrieb keine Freigabe hat
- Ein benannter Betrieb, der die Reparatur gar nicht annimmt oder erst in mehreren Wochen anbieten kann
Was gilt, wenn ich mein Auto wirklich reparieren lasse?
Dann wählen Sie die Werkstatt allein. Die Versicherung hat kein Weisungsrecht, wohin Sie Ihr Fahrzeug bringen. Sie ersetzt die Kosten, die tatsächlich angefallen sind, und der Streit über Stundensätze verliert seine Grundlage, sobald eine echte Rechnung vorliegt.
Der BGH hat diese Position mit den Urteilen vom 16.01.2024 (unter anderem VI ZR 253/22) noch gestärkt. Übergeben Sie Ihr Fahrzeug einer Fachwerkstatt, ohne bei Auswahl oder Überwachung einen Fehler zu machen, trägt der Schädiger das sogenannte Werkstattrisiko. Selbst überhöhte oder nicht durchgeführte Positionen in der Rechnung gehen dann zu seinen Lasten, weil Sie den Reparaturablauf nicht kontrollieren können. Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, verlangen Sie die Zahlung an die Werkstatt statt an sich selbst, sonst bleibt das Risiko bei Ihnen.
Der Unterschied zur fiktiven Abrechnung ist also erheblich. Wer nach Gutachten abrechnet und das Geld behält, muss sich mit dem Verweisungsrecht auseinandersetzen. Wer reparieren lässt, verlagert die Diskussion auf die Rechnung.
Woran erkenne ich einen unzulässigen Verweis im Kürzungsschreiben?
Am fehlenden Nachweis. Viele Schreiben nennen eine Werkstatt, behaupten Gleichwertigkeit in einem Satz und ziehen den Differenzbetrag ab. Das reicht nach der BGH-Rechtsprechung nicht aus. Prüfen Sie das Schreiben Punkt für Punkt.
Diese Fragen stelle ich, wenn ein Mandant mir eine Kürzung vorlegt:
- Steht im Schreiben ein Betriebsname mit vollständiger Anschrift oder nur ein Hinweis auf ein Partnernetz?
- Wie weit ist der Betrieb von Ihrer Adresse entfernt und wäre die Anfahrt für Sie mit Aufwand verbunden?
- Liegt ein Nachweis über Qualifikation, Zertifizierung und Verwendung von Originalteilen bei?
- Wurden die genannten Stundensätze frei am Markt kalkuliert oder stammen sie aus einer Vereinbarung mit dem Versicherer?
- Wie alt ist Ihr Fahrzeug und wo wurde es bisher gewartet?
- Wurden neben den Stundensätzen auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten gestrichen?
Fehlt bereits bei Frage eins oder drei die Antwort, ist die Kürzung angreifbar. Wie eine solche Auseinandersetzung typischerweise abläuft, beschreibe ich im Beitrag dazu, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt.
Wie gehe ich als Gutachter in Leipzig damit um?
Ich ermittle die Stundenverrechnungssätze für mein Gutachten am regionalen Markt und dokumentiere, welche Betriebe ich dafür herangezogen habe. Damit steht die Kalkulation auf der Grundlage, die der BGH im Porsche-Urteil verlangt. Kommt später eine Kürzung mit Verweis auf einen anderen Betrieb, lässt sich sofort vergleichen, statt lange zu diskutieren.
Aus über zehn Jahren Praxis und mehr als 1.000 Gutachten weiß ich, welche Kürzungsmuster in Leipzig regelmäßig auftauchen. In vielen Fällen ist der genannte Betrieb zu weit weg oder für die Reparaturtechnik des betroffenen Fahrzeugs gar nicht eingerichtet. Als freier und unabhängiger Sachverständiger arbeite ich in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag eines Versicherers. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, tragen Sie die Kosten für das Unfallgutachten in der Regel nicht selbst, wie der Beitrag zur Frage wer den Kfz-Gutachter zahlt erklärt.
Haben Sie ein Kürzungsschreiben auf dem Tisch und wissen nicht, ob der Verweis trägt? Rufen Sie mich an oder melden Sie den Schaden. Ich schaue mir das Schreiben an und sage Ihnen, was daran belastbar ist.
Häufige Fragen dazu
Darf mich die Versicherung noch nachträglich auf eine freie Werkstatt verweisen?
Ja. Der BGH hat mit Urteil vom 15.07.2014 (VI ZR 313/13) entschieden, dass ein Verweis auch noch im laufenden Rechtsstreit möglich ist, sofern keine prozessualen Gründe entgegenstehen. Die inhaltlichen Voraussetzungen bleiben dabei unverändert: konkrete Werkstatt, Erreichbarkeit, gleichwertige Qualität, Zumutbarkeit.
Gilt der Verweis auch, wenn ich mein Auto tatsächlich reparieren lasse?
Bei Abrechnung nach Reparaturrechnung wählen Sie den Betrieb selbst. Die Versicherung kann Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Sie ersetzt die tatsächlich angefallenen Kosten, und nach den BGH-Urteilen vom 16.01.2024 trägt der Schädiger dabei auch das Werkstattrisiko.
Wie weit darf die von der Versicherung genannte Werkstatt entfernt liegen?
Der BGH verlangt eine mühelos und ohne Weiteres zugängliche Werkstatt. In der Praxis akzeptieren Gerichte Entfernungen im örtlichen Umfeld von etwa 20 Kilometern. Wer in Leipzig wohnt und auf einen Betrieb weit außerhalb des Umlands verwiesen wird, hat gute Argumente gegen die Kürzung.
Mein Wagen ist fünf Jahre alt und scheckheftgepflegt. Was gilt dann?
Legen Sie die durchgehende Wartung in der Markenwerkstatt konkret dar, etwa über das Serviceheft, ist der Verweis auf eine freie Werkstatt regelmäßig unzumutbar. Der BGH hat das im Urteil vom 07.02.2017 (VI ZR 182/16) bestätigt und zugleich klargestellt, dass Lücken in den letzten Jahren vor dem Unfall diesen Schutz entfallen lassen können.
Zahlt die Versicherung UPE-Aufschläge, wenn sie auf eine freie Werkstatt verweist?
Die Versicherung streicht Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten gern zusammen mit den Stundensätzen. Beides sind eigenständige Positionen mit eigener Begründung. Mehr dazu steht im Beitrag zu UPE-Aufschlägen, Verbringung und Beilackierung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Herstellungsaufwand bei Sachschaden https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
- § 254 Abs. 2 BGB, Schadensminderungspflicht des Geschädigten https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html
- BGH, Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 398/02 (Porsche-Urteil) BGHZ 155, 1
- BGH, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09 (VW-Urteil) VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Volltext bei dejure.org und openJur
- BGH, Urteil vom 07.02.2017, VI ZR 182/16 VersR 2017, 504
- BGH, Urteile vom 16.01.2024, VI ZR 253/22 und weitere (Werkstattrisiko) Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 7/2024
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt wieder, wie ich als Sachverständiger arbeite und worauf es bei der Schadenaufnahme ankommt. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.