FREIR Kfz-Gutachter

Oldtimergutachten und H-Kennzeichen in Leipzig

Ein Klassiker braucht eine Bewertung, die den Zustand ehrlich beschreibt und dem Markt standhält. Genau darum geht es hier.

Von Freir Kreien, Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig

Was es kostet

Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Preisrahmen nenne ich Ihnen vorab, bevor ich anfange.

Was ist ein Oldtimergutachten, und wer darf es erstellen?

Hinter dem Begriff stecken zwei verschiedene Dokumente, die oft verwechselt werden. Die Begutachtung nach § 23 StVZO ist die Voraussetzung für das H-Kennzeichen und darf nur von amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder von Prüfingenieuren einer anerkannten Überwachungsorganisation erstellt werden. Das Wertgutachten dagegen ist ein Bewertungsgutachten für Versicherung, Verkauf, Erbfall oder Finanzierung, und das erstelle ich als freier Sachverständiger. In der Praxis brauchen Halter beides, weshalb ich die Bewertung so aufbaue, dass Sie damit gleich in die amtliche Begutachtung gehen können.

Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?

§ 23 StVZO nennt drei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, es muss weitgehend dem Originalzustand entsprechen, und es muss in einem guten Erhaltungszustand als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut dienen. Maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Dazu kommt eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, die zusammen mit der Begutachtung durchgeführt wird.

Wichtig für die Planung:

  • Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Ein Klassiker, der wegen Durchrostung an tragenden Teilen die Hauptuntersuchung nicht besteht, bekommt auch kein H-Kennzeichen.
  • Zeitgenössisches Zubehör aus den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung ist in aller Regel zulässig, moderne Nachrüstungen dagegen nicht.
  • Die Steuer ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG auf 191,73 Euro im Jahr pauschaliert, bei Krafträdern auf 46,02 Euro.
  • Wer mehrere Klassiker fährt und sie nicht dauerhaft zulassen möchte, kann statt des H-Kennzeichens über das rote Wechselkennzeichen mit der Kennung 07 nachdenken. Damit sind aber nur Fahrten zu Veranstaltungen, Werkstätten und Probefahrten erlaubt.

Was bedeuten die Zustandsnoten 1 bis 5?

Die Bewertung von Klassikern läuft über eine fünfstufige Skala, die im gesamten deutschen Markt verwendet wird. Zwischennoten wie 2minus oder 3plus sind üblich, weil die Sprünge zwischen den ganzen Noten groß sind. Schon eine halbe Note verschiebt bei gesuchten Modellen den Marktwert spürbar.

NoteBezeichnungWoran ich das festmache
1makellosTechnisch und optisch neuwertig oder besser als bei Auslieferung. Keine Mängel, keine Gebrauchsspuren. Kommt in freier Wildbahn kaum vor.
2gutMängelfrei mit leichten Gebrauchsspuren, ohne Nacharbeit einsatzbereit. Auch ein gut restauriertes Fahrzeug landet meist hier und nicht bei Note 1.
3gebrauchtFahrbereit und verkehrssicher, kleinere Mängel an Lack, Chrom oder Innenraum, kein sofortiger Handlungsbedarf.
4verbrauchtFahrbereit oder nur eingeschränkt nutzbar, sichtbare Mängel an Technik und Karosserie, Nacharbeit steht an.
5restaurierungsbedürftigNicht fahrbereit, unvollständig oder durchgerostet. Arbeiten an Technik und Karosserie stehen durchgehend an.

Für das H-Kennzeichen zählt der Erhaltungszustand mit. Ein Fahrzeug in Note 5 scheitert an der Begutachtung, bei Note 4 kommt es auf den Einzelfall und die konkreten Mängel an. Ab Note 3 gibt es normalerweise keine Diskussion.

Wie läuft die Bewertung eines Oldtimers ab?

Für einen Klassiker rechne ich mit 60 bis 120 Minuten am Fahrzeug, deutlich mehr als bei einem Alltagswagen. Der Grund ist die Historie: Bei einem 40 Jahre alten Fahrzeug ist die Frage, was original ist und was im Laufe der Jahrzehnte ersetzt wurde, wichtiger als der Tachostand.

  1. Abgleich von FIN, Motornummer und Getriebenummer mit den Papieren und den werksseitigen Nummernkreisen.
  2. Prüfung der Farbgebung, der Innenausstattung und der Anbauteile auf Zeitgenossenschaft.
  3. Karosserie und Unterboden mit Blick auf Rost an tragenden Teilen, Schweller, Radläufen und Bodenblechen.
  4. Lackschichtdickenmessung als Hinweis auf Spachtel und frühere Unfallschäden.
  5. Technikprüfung: Motorlauf, Kompression soweit ohne Zerlegung beurteilbar, Bremsanlage, Lenkspiel, Elektrik.
  6. Bewertung der vorgelegten Rechnungen. Eine Restaurierung über 30.000 Euro erhöht den Wert nicht automatisch um denselben Betrag, dokumentierte Arbeiten wirken aber deutlich stärker als behauptete.
  7. Fotodokumentation vom Gesamtfahrzeug bis zu Details wie Typschild, Nahtstellen und Innenraum.

Warum verlangt die Versicherung ein Wertgutachten?

Eine Oldtimerversicherung arbeitet mit einer vereinbarten Wertbasis, nicht mit dem Zeitwert eines beliebigen Gebrauchtwagens. Ohne belegten Wert kann der Versicherer im Schadenfall den Betrag anzweifeln, und Sie stehen bei einem Brand- oder Diebstahlschaden mit einer Unterdeckung da. Üblich ist eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre. Für die Police sind zwei Werte relevant:

  • Marktwert: der Betrag, den Ihr Fahrzeug im gewöhnlichen Verkauf erzielt.
  • Wiederbeschaffungswert: der Aufwand, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt tatsächlich zu bekommen. Dieser Wert liegt fast immer höher, weil Suche, Transport und Händleraufschlag darin stecken.

Welchen der beiden Werte Ihre Police zugrunde legt, steht in den Bedingungen. Das lohnt sich vor dem Termin zu prüfen, damit im Gutachten der Wert steht, den der Versicherer braucht.

Was zählt beim Originalzustand, und was nicht?

Weitgehend original heißt nicht fabrikneu. Verschleißteile dürfen ersetzt sein, und ein neuer Auspuff macht aus einem Klassiker keinen Umbau. Die Grenze verläuft dort, wo eine Veränderung zur Bauzeit nicht möglich oder nicht üblich war.

  • Meist unproblematisch: originalgetreue Ersatzteile, zeitgenössisches Zubehör, eine Lackierung im Farbton der Bauzeit, Sicherheitsgurte, elektronische Zündanlagen in verdeckter Ausführung.
  • Kritisch bis ausschließend: moderne Motoren aus späteren Baureihen, aktuelle Felgen- und Reifenkombinationen, nachgerüstete Bildschirme im Armaturenbrett, Tieferlegungen ohne zeitgenössisches Vorbild, Umlackierungen in Farbtönen, die es beim Hersteller nie gab.

Wenn bei Ihrem Fahrzeug einer dieser Punkte offen ist, benenne ich ihn im Gutachten und sage Ihnen, was vor der amtlichen Begutachtung zurückgebaut werden sollte. Das ist günstiger, als zweimal zur Prüforganisation zu fahren.

Wann lohnt sich ein Gutachten für einen Youngtimer?

Fahrzeuge zwischen 20 und 29 Jahren bekommen noch kein H-Kennzeichen, sind aber häufig schon aus der reinen Gebrauchtwagenbewertung herausgewachsen. DAT und Schwacke führen viele dieser Modelle gar nicht mehr, was zu absurd niedrigen Ansätzen führt. Eine Bewertung über den Klassikermarkt bildet den tatsächlichen Wert ab und ist bei Diebstahl oder Totalschaden das einzige Argument, das die Versicherung anerkennt. Für Fahrzeuge im normalen Alltagsbestand ist dagegen das Wertgutachten der richtige Weg.

Geht es um einen Schaden an Ihrem Klassiker, ändert sich die Lage. Dann brauchen Sie eine Schadenkalkulation mit Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung, bei fremdem Verschulden über das Unfallgutachten. Ist der Sachverhalt bereits streitig, etwa nach einer misslungenen Restaurierung, führt der Weg über die Beweissicherung. Schildern Sie mir Ihren Fall über das Kontaktformular, dann ordne ich das für Sie ein.

Was ich brauche und wie lange es dauert

Diese Unterlagen brauche ich

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei alten Fahrzeugen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Alle Rechnungen zu Restaurierung, Motorüberholung, Lackierung und Karosseriearbeiten
  • Fotodokumentation der Restaurierung, falls vorhanden
  • Frühere Gutachten, Datenblätter oder Teilegutachten für Umbauten
  • Nachweise zur Historie: Vorbesitzer, Originalpapiere, Werksbescheinigungen
  • Berichte der letzten Hauptuntersuchung

Bearbeitungszeit

Besichtigung eines Klassikers 60 bis 120 Minuten. Das Gutachten liegt in der Regel drei bis fünf Werktage später vor.

Häufige Fragen dazu

Dürfen Sie das H-Kennzeichen-Gutachten selbst ausstellen?

Nein. Die Begutachtung nach § 23 StVZO ist amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen vorbehalten. Ich bewerte Ihr Fahrzeug, benenne die Punkte, die der Einstufung im Weg stehen, und erstelle das Wertgutachten für Versicherung und Verkauf.

Wie oft muss ich ein Oldtimer-Wertgutachten aktualisieren?

Die meisten Versicherer verlangen alle zwei bis drei Jahre eine neue Bewertung. Der Markt für Klassiker bewegt sich in beide Richtungen, und eine veraltete Wertbasis führt im Schadenfall zu einer Unterdeckung. Nach größeren Arbeiten am Fahrzeug lohnt die Aktualisierung schon vorher.

Was kostet ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen an Steuer?

Die Kraftfahrzeugsteuer ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG pauschaliert und beträgt 191,73 Euro im Jahr für Pkw sowie 46,02 Euro für Krafträder. Hubraum, Abgasnorm und Verbrauch spielen dabei keine Rolle. Bei großen Motoren ist das der eigentliche finanzielle Vorteil des Kennzeichens.

Bekommt ein umgebauter Oldtimer noch ein H-Kennzeichen?

Das hängt vom Zeitpunkt des Umbaus ab. Veränderungen, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung marktüblich waren, gelten als zeitgenössisch und sind meist unschädlich. Moderne Motoren, aktuelle Felgensätze oder ein nachgerüstetes Infotainment führen dagegen regelmäßig zur Ablehnung.